Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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sich  immer  in  der  Kenntniß  des  Merkwürdigsten
  und  Wichtigsten,  was  überall  in  den
Künsten  sich  bervorthut,  zu  erhalten.

XXIV.  Mitctel  zu  diesen  Zwecken.

Zur  Erreichung  des  ersten  Zweckes  sollen,
ausserdem,  was  der  tdgliche  Verkehr  und  Umgang
  der  Mitglieder  von  selbst  dazu  beiträgt,
bauptsächlich  die  regelmássigen  oder  ordenrlichen
  Versammlungen  dienen,  deren  in  jedem
Monate  wenigstens  Eine  seyn  soll.

Ausser  den  laufenden  in  denselben  abzuthuenden
  Geschäften,  soll  bier  jedes  Mitglied
seine  Ideen  und  Vorschläge  zur  Beförderung
der  Künste  überhaupt  und  des  akademischen
Kunstzweckes  insbesondere  frei  vorbringen,
und  überhaupt  eine  liberale  Kommunikation
der  Ansichten  und  Meinungen  statt  finden.

Um  auf  das  öffentliche  teben  zu  wirken,
soll  sich  die  Akademie  öfters  mit  dem  Publikum
  in  Berührung  zu  sezen  suchen,  und  zu
dem  Ende  zu  den  Kunst  Ausstellungen  und  den
Preis-Austheilungen  das  gebildete  Publikum
einladen.  Es  soll  ausserdem  jährlich  wenigliens
  eine  öffentliche  Versammlung  gebalten
werden,  in  welcher  eine  allgemeine  Notiz
von  den  Arbeiten  der  Akademie,  und  von
den  neuesten  und  interessantesten  Kunst-Erscheinungen
  mitgetheilt,  auch  Abhandlungen
vorgelesen  werden  können.

In  Bezug  auf  den  dritten  Zweck  hat  sich
die  Akademie  mit  den  vorzüglichsten  auswärtigen
  Akademien,  so  wie  mit  den  inländischen
Kunst-Anstalten,  desgleichen  mit  den  berühmtesten
  Künsilern,  Kunst=  Freunden,  Kennern
und  Vorstehern  grosser  Kunst  Sammlungen

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in  Korkespondenz  zu  sezen,  auch  solche  auf  die
nachber  zu  bestimmende  Weise  sich  weiter  zu
verbinden.
XXV.  Personal  der  Akademie.
Zur  Erreichung  der  fämtlichen,  aus  der
doppelten  Ansicht  einer  Kunst-Akademie  sich
ergebenden  Zwecke  wird  folgendes  Personal
binreichend  gefunden:
Ein  Direktor  der  Akademie,
Ein  beständiger  General-Sekrer
tär,
Fünf  Professoren  der  Maßhlerei,
mit  Einschlusse  der  tandschaft-Mahblerei,

Ein  Professor  der  Bildhauerkunst,

Ein  Professor  der  Architektur,
Ein  Professor  der  Kupferstecherkunst.

XXVI.  ÖPflichten  des  Direktors.
Dem  Direkter  steht  die  gesammte  leitung
der  Akademie  als  Kunst.  Anstalt  zu;  er  führt
die  oberste  Anfsicht  über  den  in  derselben  zu
ertbeilenden  Unterricht;  er  wacht  über  die
Beobachtung  der  Ordnung  und  gesammten
inneren  Einrichtung.  Ihm  kommt  es  zu,
sämtliche  Mitglieder  in  ihren  Pflicht=  und
Geschäftekreis  einzuweisen,  von  den  Professoren
  den  Handschlag  an  Eides-Statt  zu
empfangen,  und  einen  jeden  zur  Erfüllung
seiner  Pflichten  anzuhalten.  Er  unterzeichnet
  alle  an  Uns  zu  erstattende  Berichte,  des-Fleichen
  alle  im  Namen  der  Akademie  zu  machenden
  Aurfertigungen.  Eben  so  kemmt
ihm  die  Vollziehung  aller  von  Uns  erlasse-