Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

1977 
von Uns eingeholter Genehmigung, den Titel 
von Professoren der biesigen Mkademie zu er- 
tbeilen, und diese als Professores honora- 
rios in ihrem Etat mitaufzuführen. 
Die ordentlichen bier anwesenden Mitglie- 
der werden zu den ordentlichen Versammlun- 
gen regelmässig mit eingeladen, bei welchen 
sie eine berathende Stimme führen können, 
wenn niche die Akademie selbst zuträglich fiu- 
det, den ausgezeichnetsten derselben auch das 
Stimmrecht zuzuerkennen. Bei öffentlichen 
Versammlungen erscheinen ste eben so, wie 
die wirklichen Mitglieder der Akademie. 
Es können endlich auch von einheimischen 
und auswärtigen Gelehrten oder Künstlern 
solche Männer zu Korrespondencen er, 
wählr werden, von denen sich die Akademie 
überhaupt Beförderung ibres Zweckes, in- 
teressante Mittheilungen und litterarische 
Mitwirkung versprechen kann. 
Die Wahl der ordentlichen Mitglieder, so 
wie der Eyren-Mitglieder und Korresponden= 
#ten soll regelmässig vor Ende der Kunst Aus- 
stellung statcfinden. Die Aufnahmstücke, 
welche der Akademie als Eigenthum verblei- 
ben, bleiben sedesmal einige Wochen lang 
ausgestellt, und bei der Beurtheilung dersel- 
ben wird eben so, wie bei der Beurtheilung 
der Preisstücke verfahren, überbaupt aber bei 
den Wahlen streng, und nach der genauesten 
Unpartbeilichkeit zu Werke gegangen, damit 
die Akademie ihre Ebhrenbezeugungen niche 
durch Verschwendung werthlos mache, und 
durch die Eigenschaften ihrer Mirglieder 
  
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mehr, als durch die Menge derselben sich des 
öffentlichen Beifalls versichere. 
XXXI. Akademische Künstler. 
Indem Wir wünschen, die AMkademie der 
Künste, soviel möglich, auch für das allge" 
meine teben wirksam zu machen, und wenn 
es möglich wäre, die Zeiten wieder berbeizu- 
führen, wo das Handwerk der Kunst näher 
stand, und aus der Mitte desselben tüchtige 
Künstler bervorgiengen, baben Wir der Aka- 
demie das Recht ertbeilt, auch solchen in- 
ländischen Handwerkern, deren Arbeiten sich 
durch geschmackvolle, und schöne Fermen 
auszeichnen können, besondere Aufmunterun- 
gen zu ertheilen, und zu dem Ende beson- 
ders geschickten Metall: Stein: Schuizarbei- 
tern und ähnlichen, das Prädikat akademi- 
scher Künsiler zu geben, oder dieselben we- 
nigstens bei den jährlichen Preis-Ertheilungen 
als vorzüglich geschickte Arbeiter nahmhaft 
zu machen, und öfsentlich zu beloben. 
XNXNII. Rang der wirklichen Mit- 
glieder. 
In wiefern Wir die Akademie der Kün- 
ste als eine öffentliche Instanz in Sachen 
der Künste konstituiren, die durch ihre Be- 
rathschlagungen und Vorschläge den Wachs- 
thum der Künste sördern und die von Uns 
auf deren Bestes zu verwendenden Mittel in 
Wirksamkeit sezen soll, wollen Wir, daß die 
ordentlichen, wirklichen Mirglie= 
der derselben den Rang von Kollegial-Rä- 
tben geniessen; dem Direktor der Akademie, 
als dem mit der obersten leitung der ganzen 
Anstalt, so wie dem General: Sekretär, als
	        
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