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stichSammlung Christian Mannlich;
der Direktor der Antiken-Sammlungen
tamine, mit dem Direktor der Akademie
tanger.
b. Von jeder Schule der Akademie ein teßb-
rer. — Von der Schule der Historien-
mahlerei wird der Professor der dritten
Klasse immer dazu genommen.
c. Einige geschickte Künstler, welche aber
die Zahl von vier nie übersteigen dürfen.
Für izt ernennen Wir dazu die beiden
Mahler Franz und Wilbelm Kobell.
Bei diesem so zusammen gesezten Comi-
# sollen,
rtens, alle Haupreinrichtungen der Kunst-
Sammlungen, und
tens, alle neue Anschaffungen, Tausche,
und ähnliche Gegenstände, welche sich auf
die Kunst bejiehen, jur Begutachtung ge-
bracht;
Ztens die Herstellung genauer und voll-
ständiger Inventarten der verschiedenen Kunst-
Sammlungen geleitet und betrieben werden.
Von jedem hieser Inventarien muß ein
doppeltes, ron den Vorstebern der betreffen-
den Sammkungen unterzeichnetes Exemplar
gefertigt, und das eine derselben an Unser
Ministerium des Innern eingesendet, das
andere in dem Versammlunge= Orte des Kunst-
Comite ni. dergelegt werden.
Atcns. Auch in andern Fällen, als bei
Besezung der rorzüglichsten Kunst: tehrer-
stellen, lei Brurthulung rer Planen zu öf-
sentlichen Geb. uden, oder von Vorschlägen,
die auf das Ganze der Kunst Beziehung ha:
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ben, und ähnlichen Veranlassungen behalten
Wir Uns vor, dieses Comiteè, so oft Wie
es nöthig finden, zur Dellberation zusammen
rufen zu lassen.
Dieses Comité versammelt sich bei den
oben angeführten Anlässen auf jedesmaligen
Befehl des geheimen Ministerium des In-
nern. Die Versammlung wird von dem"
jenigen Borstande zusammen berufen und prd-
sidirt, in dessen Fach der Deliberations--
Gegenstand vorzüglich einschlägt, und an
welchen daher auch die besondere Ministe-
rial-Weisung zur Eröffuung der Versamm-
lung ergangen ist. Das Protokoll wird von
dem Sekretir der Akademie gefübrr.
XXXV. Fond der Akademie
der Künste.
Bis für die Akademie der Künste ein bin-
länglicher Fond bestimmt seyn wird, soll das
zur Bestreitung ihrer Bedürfnisse Erforder-
liche auf Unsere Zeneral-Staats-Kasse über-
nommen werden. Ausser den Besoldungen
der Mieglieder baben Wir eine bestimmte
Summe für die laufenden Unkosten und die
Regie ausgeworfen. Die Kasse, aus wel-
cher diese zu bestreiten sind, wird dem Ge:
neral-Sekretär übergeben, und die mit den
Belegen versehene Rechnung halbjährig,
von dem Direktor und ihm unterzeichner,
an das Ministerium des Innern eingesen-
det, von welchem sodann wegen ibrer Ju-
stifkarion der Geschäfts, Ordnung gemäß
das weitere eingeleitet wird. Der für das
Fach der bildenden Künste bestimmte Fond
soll zugleich von jedem anderen geschieden,
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