Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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und jedem Zweige der nicht unmitcelbar 
zur Akademie gebörigen Kunst-Anstalten, als 
der Zentral: Galleric, dem Kupferstich Ka- 
binette u. s. w. seine besondere Dotations= 
Summe angewiesen werden. 
XXXVI tokal der Abademie, und 
untergeordnetes Personal. 
Zum lokal der Akademie der Künste und 
der damit verbundenen Anstalten bestimmen 
Wir vor der Hand einen Theil des Wilbel- 
minischen Gebäudes. Unser Ministerium des 
Innern wird nach dem durch den Hofbau- 
Intendanten vorzulegenden Plane der inneren 
Einrichtung, die nothwendigen, und den. ver- 
schiedenen Zwecken der Anstalt angemessenen 
Veränderungen vornehmen lassen. Die Ko- 
sten sowohl der Herstellung als der Haupt- 
unterhaltung des Kunst-zkokals werden auf den 
für die Zentral= Staats-Gebäude ausgesez- 
ten Fond übernommen. 
Für die untergeordneten Dienste der Aka- 
demie soll das bisberige Personal verwen- 
det werden, und sellte eine Vermehrung 
desselben nöthig seyn, so sind Uns. dazu In- 
dividuen aus der pensionirten Dienerschaft 
in Vorschlag zu bringen. Dem General- 
Sekretär wird zur Fertigung der erforderli- 
chen Abschriften ein Diurnist beigegeben. 
XXVII 
Wir wollen, daß nach diesem neuen Grund- 
Plane die Mkademie unverzüglich in Thätig= 
keit trete, um einstweilen die nötbigen Vor- 
kebrungen zu creffen, damit nach geschebe- 
ner Einrichtung des tokals der Unterricht 
sogleich anfangen könne, und um diejenigen 
  
ben, 
o084 
Punke, welche etwa durch die gegenwireige 
Konstitutions-Urkunde in Absicht des zur 
Ausführung nörthigen Details noch unbe- 
stimmt gelassen wären, zu Unserer endli- 
chen Enescheidung zu bringen. - 
SogegebcninUnsekekHaupt-UndNe 
sidenz-Stadt Muͤnchen, am dreizehnten Tage 
des Monats Mai, im Eintausend acht hundert 
und achten Jabre, Unsers Reiches im dritten. 
Max Joseph. 
Freiberr von Montgelas. 
Auf koͤniglichen allerhoͤchslen Befehl 
von Krempelhuber. 
Bekanntmachung. 
(Die erledigte Pfarrei zum heiligen Moriz in 
Ingolstadt betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestaͤt des Koͤnias. 
Durch den am 13. 1. M. erfolgten Tod- 
fall des geistlichen Rathes Johann Nepo— 
muck Mederer wurde die Pfarrei zum 
heiligen Moriz in Ingolstadt erledigt. Sie 
ist mit keinem Widdum und Zebend verse- 
sondern mit einer firen Geld-Besfol= 
dung von jährlichen goo fl., dann mit dem Ge- 
nusse des Kraut= und Ruben-Zehends, der 
Jabrtags= Stiftungs= und Stuollgebühren 
dotirt, deren Gesammt-Ertrag jährlich ge- 
gen 40# fl. angenommen werden kann. Es 
befinden sich an dieser Pfarrei zwei Koope= 
ratoren, für deren Verpflegung an Kost und 
Trunk ein zeitlicher Pfarrer jährlich 30## fl. 
erhält. München den 2#. Mai 180g. 
Königliche landes= Direktion 
von Baiern. 
Freiherr von Weichs. 
von Feber.
	        
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