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gemacht hat, daß außere Justiz- Beamte
auf mehrere Wochen verreisten, und sich von
ibrem Amtssize entfernten, ohne biezu die er-
soderliche Reise:= Bewilligung bei der ihnen
vorgesezten Justigz= Stelle, den bestehenden
Verordnungen gemäß, nachzusuchen, oder
ibre Enefernung von dem Amte daselbst an:
zuzeigen; biedurch aber nur Unordnung und
Stockung in den Geschäften entsteben kann;
so siebt man sich anmit veranlaßt, den sämc-
lichen untergeordneten Jnstiz= Beamten den
allergnddigsten Auftrag zu ertheilen, von dem
ibnen angewiesenen Amts-Bezirke ohne be-
sondere Bewilligung der unterzeichneten, als
der ihnen vorgesezten landes= Justiz-Seelle, sich
nicht zu entfernen, sondern, im Falle sie sich
genöthiget finden sollten, eine Reise zu unter-
nehmen, die biezu erfoderliche Reise-Bewil-
ligung bei dem ihnen vorgesezten königlichen
Hofgerichte nicht nur nachzusuchen, sondern
auch den Tag der Entfernung von ihrem
Amtssize daselbst pflicheschuldigst anzuzeigen.
Memmingen den 36. Rovember 1807.
Königlich-Baierisches Hofgerich
in Schwaben.
Baron von Griessenbeck.
Höfler.
Bekanntmachungen.
Gesezliche Bestimmung
der ersten 3 S#. des VIIIIen Ti-
tels der akademischen Geseze:
(Regierungsblatt von 1804. Stuͤck 19. S.
120
467 -470. - St. 20. S. 405—502.—
Stuͤck 21. S. 522 — 325.) „Ueber
die Studien der inländischen
Akademiker, welche einst in den
Staatsdienst eintreten wol-
len.“
Verschiedene Erfahrungen haben notb-
wendig gemachr, den ersten 3 C. des VlIten
Titels der akademischen Geseze: „über die
Sendien der inländischen Akademiker, welche
einst in den Staatedienst eintreten wollen,“
folgende ndbere, den gegenwärtigen Umstän=
den und Verbälissen angemessene gesegJliche
Bestimmung zu geben.
I. 1. Ein inländischer Akademiker bat
durch Zeugnisse zu beweisen., daß er, nebst
den vorschristemäßigen Gymnassums= Stu-
dien, während seines Aufenthalte auf der
Universitaͤt,
a. aus dem allgemeinen Lebrkursus:
A. als nothwendige tehrfächer:
1.) das Studium der Matbematik, so wie
2.) der teutschen, lateinischen und grie-
chischen Klassiker, nebst Stolübungen,
wenigstens zwei Semester fortgeseze:
3)) Theoretische Pbilosopbie,
4.) Praktische Pbilosopbie,
5.) Universal-Geschichte,
6.) Allgemeine titerär-Geschichte,
7.) Vater'ändische Geschichte,
8.) NRaturle
.) Naturgese ###te,
mit Fleit und Fortgang gebört babe.
B. Außer diesen, als nethwendig vergeschrie-
benen, allgemeinen lebrgegenstenden, auch