Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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noch andere zur feineren Ausbildung ge- 
börige, und in dieser Hinsicht böchst 
empfeblungswertheallgemeine 
Wissenschaften studirt zu baben, 
wird, so wie jede freiwillige Erweiterung 
des wissenschaftlichen Strebens, nicht nur 
mic Wohlgefallen aufgenommen, sondern 
auch bei künftigen Anstellungen zum be- 
sonderen Verdienste angerechnet werden. 
b. Aus dem speziellen Lehrkursus 
bat er zu erweisen, daß er, nach Anleitung 
des nachverzeichneren Abrisses der spe- 
ziellen akademischen tehrkurse, 
niche nur alle jene lehr-Gegenstände, welche 
zu dem bestimmten Seaaksdienste (oder Beru- 
se) dem er sich widmen will, nothwendig 
s#nd, studirk, sondern auch einige seinen künf- 
btigen Dienstverháltnissen nüzliche Zweige 
anderer Wissenschaften berücksichtiget Habe. 
§. 2. Diesenigen Kandidaten, welche 
einem tebramte, oder dem gelehrten Stande 
sich besonders widmen wollen, mussen, nebst 
den allgemeinen Wissenschaften und den spe- 
ziellen ihres bestimmten künftigen lehrfaches, 
vorzüglich beweisen, daß ste das pbilolo- 
gische Studium mit Eifer und Erfolge 
betrieben baben. 
. 3. Jeder studirende Inländer ist 
verbunden, auf der Universttdt vor dem Ue- 
bertritte zu einem speziellen Fach- 
studium den néthigen allgemeinen Wis- 
senschaften zwei ganze Semester, den 
besonderen Wissenschaften seines Fachstu- 
diums aber drei Jahre vollsiändig zu 
widmen. Diese Studienzeit ist genau zu 
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beobachten. Eine Ausnabme findet nur in 
Absicht derjenigen Akademiker statt, die sich 
ausweisen koͤnnen, das Studium der 
allgemeinen Wissenschaften auf 
einem inländischen lycum gebörig ab- 
solvirt zu haben. Solchen ist von der ge- 
sezlich bestimmten vierjäbrigen akademischen 
Seudienzeit das erste, den allgemeinen Wis 
senschaften bestimmte Jahr zu erlassen, und 
der Eintritt zu einem speziellen Fachstu- 
dium sogleich zu gestarten. 
Diejenigen allgemeinen lebrgegenstände, 
für welche der Kandidat in den zwei ersten 
Semestern keine Zeit findet, können wäh- 
rend der übrigen drei, dem speziellen Stu- 
dium gewidmeten Jahre nach einer zweckma- 
bigen Eintheilung gehöre werden; wie denn 
die Uebersicht der in nachfolgendem Abrisse 
vorgeschriebenen speziellen Wissenschaften von 
selbst ergiebt, daß der Akademiker, wenn 
er während des dreijäbrigen Fachstudiums 
täglich nur ## tebrstunden besuchr, nicht 
nur alle nothwendigen Haupt= und Hilfs- 
Wissenschaften seines Berufes, sondern auch 
noch einige der besonders empfohlenen allge- 
meinen oder speziellen tehrgegenstände hören 
kann. 
Abriß der Lehr-Gegenstände 
der speziellen akademischen Fach- 
studien. 
I. Theologischer Lebrkursus. 
A. Nothwendige tehrfächer. 
) Hauptwissenschaften. 
1.) Encyklopädie und Methodologie des 
theologischen Studiums.
	        
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