Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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Beilage Lit. B. zur Instruktion Nro. II. 
sion. 
strikt Garnfeld. 
Rentamt R. 
  
Schfl. M. Vrt. S. si. lr. 0. 
  
Der Besizer hat selbst die Hosmarks-Gerichtsbarkeit. 
Sämtliche Besizungen sind Ritterlehenbar zum k- 
niglichen Oberstlehenhofe in München. 
7 Alle Gründe sind Zehendfrei. 
Zur Pfarrkirche Garnfeld wird eine Wachsgilt 
verreicht 333 1680 
Die Hofmark Garnfeld wurde, gemäß Kaufbriefe 
vom 10. Mai 7773, von N. aus freier Hand 
um ascco fl. erkauft. 
  
Hierunter waren aber nicht nur die seitwärts ange- 
führten Besizungen, sondern auch die im Steuer- 
Distrikte R. gelegenen Waldungen, alle Domini- 
kal-Renten und die vollständige todt und leben- 
dige Haus-und Baumanns-Fahrniß begriffen. 
  
Anton von Lauber 
Hosmarks= Inhaber. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
 
	        
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