Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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Nro. V. 
Instruktion 
zur 
Anfertigung der Steuer" Kata- 
ster und Umschreib-Bücher. 
Einleitung. 
Alle steuerbaren Gegenstände, ihr Wertbs- 
Anschlag, die Bestimmung der Steuer-Pflich- 
tigen und alle Veränderungen, welche sich mit 
dem einen oder anderen ergeben, müssen stets 
in einer sistematischen Uebersicht erhalten 
werden. 
Dieses geschiebt durch die Steuer-Ka: 
taster und Umschreib= Bücher. 
Der Zweck der Steuer-Kataster ist die 
Darstellung des gegenwärtigen Zustan- 
des, jener der Umschreib-Bücher die Dar- 
stellung der Berduderungen. 
Hienach zerfällt gegenwärtige Instruktion 
in zwei Abschnitte: 
I. Abschnitt. 
Darstellung des gegenwirtigen 
Zustandes durch die Steuer: 
Kaataster. 
Erstes Kapitel. 
Hüäuser und Rustikal= Kataster. 
S. u. Das Gescháfe des Katastrirens ist 
eine öffentliche Verhandlung, und da es mit 
senem der Wertbs: Erbebung in einen Mo- 
ment füllt, so gilt hiebei, was im Edikte 
F. XVI. Nro. 2. et Z. verordnet ist. 
Die wegen der eidlichen Schäzungen aus- 
gewäblten Schc#leute baben der Katastei- 
tung vom Anfange bis zum Ende persönlich 
beizuwohnen. 
  
1178 
In Steuer-Distrikten, worin Patrimo- 
nial-Gerichtsbarkeit ausgeübt wird, sind auch 
die Patrimonial-Gerichtebalter einzuladen, 
um der Katasteirung beizuwohnen. 
S. 2. Die Quellen zur Herstellung des 
Häuser= und Rustikal-Kactasters sind: 
Die eingelaufenen Fassionen; 
die bei Gelegenheit der Katastriruns 
erhobenen Berichtigungen; 
die Einschreib-Bücheln der Unterthanen: 
die legal erhobenen Resultate der jüngsten 
Verkäufe; " 
die eidlichen Schäzungen: 
die von den Eigenthümern fatirten Wertes- 
Angaben. « 
J.3.FürbieFormunddasFormakbes 
Häuser-undNuskikahKatasteesenthältdie 
Beilage Lit. A. eine beispielweise Vorschrift. Lit. A. 
Die Haupt. Bestandtheile dieses Katasters 
sind: 
A. Die Darstellung der steuerpflichtigen Be- 
sier; 
B. die Darstellung der Bestzungen, und ib- 
rer Dominikal-Verbältnisse, uebst Bemer- 
kung der biober hievon entrichteten und 
künftig erlöschenden Staats-Auflagen: 
C. die Darstellung der Werths,Erbebung; 
D. die Darstellung der neuen Besteuerung; 
E. die Nachweisung auf das Umschreib-Buch, 
welche die Verbindung zwischen diesem und 
dem Kataster berstellt. 
Ad A. ##te Kolumne. Der Vortrag der 
einzelnen Bestzer in jedem der F. KVII. Nro.3. 
des Ediktes erwähnten 4. Abschnitte geschiehr 
nach der Folge der Haus Numern.
	        
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