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Nro. V.
Instruktion
zur
Anfertigung der Steuer" Kata-
ster und Umschreib-Bücher.
Einleitung.
Alle steuerbaren Gegenstände, ihr Wertbs-
Anschlag, die Bestimmung der Steuer-Pflich-
tigen und alle Veränderungen, welche sich mit
dem einen oder anderen ergeben, müssen stets
in einer sistematischen Uebersicht erhalten
werden.
Dieses geschiebt durch die Steuer-Ka:
taster und Umschreib= Bücher.
Der Zweck der Steuer-Kataster ist die
Darstellung des gegenwärtigen Zustan-
des, jener der Umschreib-Bücher die Dar-
stellung der Berduderungen.
Hienach zerfällt gegenwärtige Instruktion
in zwei Abschnitte:
I. Abschnitt.
Darstellung des gegenwirtigen
Zustandes durch die Steuer:
Kaataster.
Erstes Kapitel.
Hüäuser und Rustikal= Kataster.
S. u. Das Gescháfe des Katastrirens ist
eine öffentliche Verhandlung, und da es mit
senem der Wertbs: Erbebung in einen Mo-
ment füllt, so gilt hiebei, was im Edikte
F. XVI. Nro. 2. et Z. verordnet ist.
Die wegen der eidlichen Schäzungen aus-
gewäblten Schc#leute baben der Katastei-
tung vom Anfange bis zum Ende persönlich
beizuwohnen.
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In Steuer-Distrikten, worin Patrimo-
nial-Gerichtsbarkeit ausgeübt wird, sind auch
die Patrimonial-Gerichtebalter einzuladen,
um der Katasteirung beizuwohnen.
S. 2. Die Quellen zur Herstellung des
Häuser= und Rustikal-Kactasters sind:
Die eingelaufenen Fassionen;
die bei Gelegenheit der Katastriruns
erhobenen Berichtigungen;
die Einschreib-Bücheln der Unterthanen:
die legal erhobenen Resultate der jüngsten
Verkäufe; "
die eidlichen Schäzungen:
die von den Eigenthümern fatirten Wertes-
Angaben. «
J.3.FürbieFormunddasFormakbes
Häuser-undNuskikahKatasteesenthältdie
Beilage Lit. A. eine beispielweise Vorschrift. Lit. A.
Die Haupt. Bestandtheile dieses Katasters
sind:
A. Die Darstellung der steuerpflichtigen Be-
sier;
B. die Darstellung der Bestzungen, und ib-
rer Dominikal-Verbältnisse, uebst Bemer-
kung der biober hievon entrichteten und
künftig erlöschenden Staats-Auflagen:
C. die Darstellung der Werths,Erbebung;
D. die Darstellung der neuen Besteuerung;
E. die Nachweisung auf das Umschreib-Buch,
welche die Verbindung zwischen diesem und
dem Kataster berstellt.
Ad A. ##te Kolumne. Der Vortrag der
einzelnen Bestzer in jedem der F. KVII. Nro.3.
des Ediktes erwähnten 4. Abschnitte geschiehr
nach der Folge der Haus Numern.