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eines jeden Steuer-Distrikts eigene Steuer-
Umschreib-Bücher zu führen, und zwar eben
so viele, als Steuer-Kataster; ndmlich
ein Häuser und Rustikal= Steuer-
ein Dominikal= und Umschreib-
ein Gewerbe- , buch.
H. 17. Die Veränderungen in den Steuer-
Verbältnissen eines Distrikts können betref-
fen:
1. die steuerbaren Gegenstände
selbst, und zwar
a.) die bereics katastrirten,
a.wenn das S-teuer-Kapital
erböbet wird „
durch Meliorationen aller Art;
durch enddeckte Irrthümer im früheren An-
schlage; .
l durch Uebergang eines, seinem dermaligen
Zustande nach, steuerfreien Gegenstandes in
ein stenerbares Verhaͤltniß.
&. Wenn das Steuer- Kapital
» vermindert wird
durch Deteriorationen aller Art;
durch gaͤnzliche Erloͤschung des besteuer-
ten Gegenstandes;
durch Reklamationen der Steuerpflichti-
gen, deren Gruͤndlichkeit anerkannt wird;
durch llebergang steuerbarer Gegenstände
in Verbältnisse, wodurch sse steuerfrei werden.
b.) Die noch nichr katastrirten;
wenn nämlich neue steuerbare Gegenstän=
de zuwachsen, z. B. neue Häuser gebaut, neue
Gewerbs-Konzessionen verliehen werden.
wehn die gesezlichen Freifabre neu kulti-
virter Besizungen auslaufen; oder, wenn zu
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katastriren übersebene Gegenstände entdeckt
werden.
2. Die
jekte;
Wenn ssch nämlich eine Veränderung in
der Person der Besizer ergibt, und zwar
durch Tansch, oder
durch irgend eine Gartung von Peräus=
serung an
a.) einen, oder
b.) mehrere andere Besizer;
durch Zerttuͤmmerung.
3. Die Positton der steuerbaren
Gegensiände in den Katastern, und
steuerpflichtigen Sub-
zwar
a.) durch Uebergang eines Gi-
genstandesvon einer Unterabthei-=
lung des Katasters eines Steuer
Distrikts in eine andere Unterab-
tbeilung des nämlich en Kataflers;
wenn z. B. die Gemeinde Gründe vertbeile
werden; also die Nubrike des Gemeinde: Ei-
genthums gaͤnzlich erloͤscht; — wenn Domaͤ-
nen veraͤussert, oder Staatswaldungen durch
Abtretung ven Waldflaͤchen an die Forst-
berechtigten purifizirt werden;
b.) durch Uebergang
Steuer Karitals von dem Kataster-
eines Steuer-Distrikts in ein au-
deres Katasler des nämlichen Ti-
strikts; wenn s. B. eine Deminikal-Rente
mit dem Rustikal Bestze konsolidirt, ein Sebend,
oder das Ober Grundeigenthum abgeloͤset nird,
oder die beständtge Mederarien einer Toer
minikal-Rente eimritt; also das verige De-
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eines