Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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1.) An das königliche General: tandes- 
Kommissariar, 
2.) an das königliche General9tandes- 
Kommissariat, als Etats-Kuratel, 
3.) an das koönigliche General= tandes- 
Kommissariat, als Etats= Kurarel des Kom- 
munal= Vermäögens, · 
4.) an die koͤnigliche landes-Direktion 
eingesendet. 
Es ist die Verfuͤgung getroffen worden, 
daß im ersten und zweiten Falle der Se- 
kretar des General-tandes-Kommissariats, — 
im dritten Falle der Sekretär des General-tan= 
des: Kommissariats, als Etats-Kuratel des 
Kommunal-Wesens,—im vierten Falle der Ex- 
peditor der königlichen tandesdirektion den 
Empfang durch eigenbändige Unterschrift 
und beigedrucktes Amts-Inü#igel bezeuge. 
Welches Jedermann zur Wissenschaft mit 
dem Anbange bekannt gemacht wird, daß die 
Bescheinungen in vorgeschriebener Form nur 
allein als richtige und beweisende Belege der 
geschehenen Erlage angenommen werden. 
Muͤnchen den 28. Dezember 1807. 
Königliches General= tandes- 
Kommissariat in Baiern. 
Freiherr von Weichs. 
von Schmdger. 
(Den Anfang eines neuen Lehrkurses der Hebam- 
menkunst zu Ulm betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Es wird biedurch bökannt gemacht, daß 
am ersten Tage des künftigen Monats April 
ein neuer tehrkurs der Hebammenkunst zu 
Ulm anfange. 
  
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Die landgerichte, Polizei-Direktionen 
und unmittelbare Beamtungen erbalten dem- 
nach den Auftrag, wenn in ihren Bezir- 
ken neue Hebammen erfoderlich sind, unver- 
züglich mit den erfoderlichen Eigenschaften 
begabte Personen zu Hebammen wähblen zu 
lassen, und das Verzeichniß derselben, samt 
den von den Pbysikern auszustellenden Tang- 
lichkeits-Zeugnissen, zur Einsicht und Ge- 
nehmigung, oder, wenn man in ihren Bezir- 
ken keiner neuen Hebamme bedarf, eine Febl- 
Anzeige längstens bis den 1. März an die 
unterzeichnete Stelle einzusenden. 
Ulm den 20. Dezember 1807. 
Königlich = Baierische tandes- 
Direktion in Schwaben. 
Freiherr vdn Grafenreurh. 
Wilhelm. 
  
(Freiwillige Beiträge für verwundete Krieger be- 
trefsend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Zur Unterstüzung der verwundeten vater- 
ländischen Krieger hat: 
1.) Eine Gesellschaft von Staatsdienern 
in der Provinzial-Haupt-Stadt Ansbach 
die Summevon 67 fl. zo kr. gesammelt, und 
2.) Der Pfarrer zu Mitteldachstetten 
und seine Gemeinde einen freiwilligen Bei- 
trag von 15 fl. 30 kr., nebst 21 Pfund 
teinwand und Charpien, eingesender. 
Ansbach den 20. Dezember 1807. 
Königlich= Baierisches General= 
tandes. Kommissariat in Franken. 
Graf von Thürheim. 
Stärmer.
	        
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