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(Die Konkurs-Prüfung der tbeologischen Pfarr-
amts-Kandidaten protestantischer Religion in
der Provinz Obernpfalz betressend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Nachdem Seine königliche Majestät von
Baiern, in Gemäßbeit allerhöchster Ent-
schließungen vom 7. November und 14l. De-
zember dieses Jabres, allergnddigst befoblen
baben, daß zur Wiederbesezung zweier gegen-
wärtig erledigter protestantischer Pfarreien,
und zum Behufe der Begutachtungen bei
künftig erledigt werdenden Pfarrstellen, eine
Konkurs-Prüfung der Kompetenten in Sulz-
bach veranstaltet, und eine Klassifikation der-
selben nach ihren Keuntnissen und Fähig-
keiten bergestellet werden solle; so wird den
inländischen Pfarramts-Kandidaten biedurch
bekannt gemacht, daß man diese Konkurs-
Prüfung auf den 8. Februar künfeigen Jah-
res in dem Pfarrbause zu Sulzbach festgesezt
babe. Alle diesenigen, welche bei gegenwär-
tigen und künftigen Diensteserledigungen be-
rücksichtiget zu werden wünschen, mögen sich
daber bei derselben einsinden; baben aber för:
dersamst, und in Zeiten die Original: Zeug-
nisse über ihre akademischen Studien, über
ibre Aufnahme als Pfarramts-Kandidaten,
und über ihr bisheriges sietliches Betragen,
mittelst einer Vorstellung, hierorts vorzule-
gen. Amberg den Zo. Dezember 1807.
Königlich: Baierischet andes-
Direktion, als protestantisches
Konsistorium.
Sigmund Graf ven Kreith.
von Schleie.
–. — —
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Die Taglohns-Bestimmung für Zimmerleute,
Mauerer, Handlanger, und Buben bei Bauten
in der königlich = Baierischen Provinz Neuburg
betresfsend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Die seit einigen Jahren, und zwar bis auf
38 kr. täglich für Zimmer= und Mauerer=
Gesellen, und in eben diesem Verbältnisse für
Handlanger und Buben bei Bauten in der
königlich= Baierischen, Provinz Neuburg
erböhte Taglobns = Bestimmung war Folge
der steigenden Theuerung aller tebens-Be-
dürfnisse. Die nun aber wieder mehr und mehr
eintrettende Wohlfeile derselben muß Ernie-
drigung dieser Taglohns-Bestimmung veran-
lassen; und es wird daher solcher Taglohn
auf ze kr. für Gesellen, 22 kr. für die Hand-
langer, und 15 kr. für die Buben zurück-
gesezt.
Sämtliche Polizei-Bebörden, welche sol-
che Zurücksezung nicht selbst schon früheren
Weisungen zu Folge vorgenommen haben,
werden demnach beauftragt, gegenwärtige Be-
stimmung öffentlich und allgemein bekannt zu
machen, und darauf allenthalben der Art ge-
nau einzuhalten, daß durch von Privaten un-
geeignet gegebenen höberen Taglohn den öf-
sentlichen und allerbchst-berrschaftlichen Ar-
beiten die Arbeiter keineswegs entzogen wer-
den. Reuburg den zo. Dezember 1807.
Königlich= Baierische kandes-
Direktion.
Eraf von Tassis.
Barth.