Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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Dis allgemeine Steuer = Provisorium in der 
oberen Pfalz betreffend.) 
Wir Marimiltan Joseph, 
bon Gottes Gnaden König von Baiern. 
Indem Wir das, wegen des allgemeinen 
Steuer-Provisoriums, für die Provinz Baiern 
unterm heutigen erlassene allerhöchste Edikt, 
auch auf die obere Pfalz seinem vollen 
Inhalte nach ausgedebnt wissen wollen; so 
baben sich alle Unsere Unterthanen und Be- 
wohner dieser Provinz hienach zu achten, 
und die tandes Direktion zu Amberg hat 
die in diesem Edikte ertheilte Vorschriften ge- 
nau zu beobachten und in Vollzug zu sezen. 
Weil abeo in der oberen Pfalz einige 
besendere Eigenbeiten und mehrere von der 
TFrovinz Baiern abweichende tokal-Umstände 
besteben, so finden Wir für nochwendig, in 
einem und anderen Punkeen, in Ansehung 
der gedachten Provinz folgende speziele An- 
weisungen zu ertbeilen. 
In dieser Previnz sollen bei Cintrict der 
neuen, im II. S. des gedachten Edikts bestimm: 
ten Steuern vom 1. Oktober 1808. an gerech- 
net, folgende Steuer-Anlagen und Abga- 
ben zesstren, nämlich: 
a. die gemeine tand: oder Unterthans= 
Steuer, worunter auch die Steuern von den 
Besizungen der Städte und Märkte begrifsen 
find; 
b. die preriserische Steuer, welche in dem 
laufenden Etatsjahre von den geistlichen und 
adelichen Gutsbesizern, von den in: und 
ausländischen, geistlichen und weltlichen, ade- 
lichen und unadelichen Grund-, teben; und Ze- 
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bendberren; ferner von den Pfarrern, Vikarien 
und Benefizigten, dann Kirchen, Kerper- 
schaften und Stiftungen als Grundbesizern 
sowohl, als von den Bestizern der veräusser- 
ten Staats. Realitäten entrichtet werden muß- 
te; mithin auch die ehemaligen Riner-Wi- 
dum, und Herrn-Gilt: Steuern, wie auch 
die Kammersteuern; 
c. die Vieh, Seeuer im Sulzbachischen: 
d. die bisherige Professions= Steuer; 
c. die Rothenbergische Kontribution; 
f. die Inwohner-Steuer; 
tg. die Hof= oder Fourage: Anlage, wie 
auch der Beitrag von den walzenden Stä- 
cken, die Reiter-Anlage, die Vorspann= 
Anlage, das Service-Geld, die Kammerziel= 
Anlage, die Tanz-Anlage, und die Roß- 
baar= Anlage; 
h. die bisher angeerdneten Gewerbs= Re= 
kognitionen aller Art, nebst den Musikpa-- 
tent Geldern, und den Zungen-Geldern der 
Brand-Mezger; 
i. der Brautgulden, und 
k. die Schuzgelder ron In und Aus- 
tragsleuten. 
In Ansehung der Fassionen der grundberr= 
lichen Renten insbesendere ist alles dasse- 
nige noch zu ersezen und zu berichtigen, was 
für Baiern angeordnet worden ist. Die in 
dem XXI. G#. des Edikts festgesezten Pec- 
mien werden für die obere Pfalz auf ## 
von loo Dukaten, und auf 2 von so Du- 
katen bestimmt. Auch versteht sich von selbst, 
daß alle Berichte, Vorstellungen und andere 
Eingaben, welche das allgemeine Steuer-
	        
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