Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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unterm 2. Oktober vorigen Jahres vorgeschrie- 
ben worden, und im vorjaͤhrigen Regierungs- 
blatte, XXXXIV. Scücke abgedruckt ist, 
zu beobachten. 
Zu diesen Inspektoren ernennen Wir: 
Den ehemaligen Landrichter ob der Au und 
bisherigen Brand-Assekurations, Kommissär 
Schrödl, und den bisherigen Rentbeamten 
zu Pfaffenhofon in der Oberpfalz, Joseph 
Steiner, dann die zwei bisherigen Rech- 
nungs= Kommissarien Perty und Karl 
Grosch. München den 17. Mai 1808. 
Max Joseph. 
Freiherr von Hompesch. 
Auf bönislichen allerhdchsten Befehl 
G. Geiger- 
(Den Präfungs-Konkurs der Kompetenken um die 
erledigte Reallehrers = Srelle zu Pfreimbt, 
oder um allenfalls vakunt werdende Gymna= 
sial--Prof ssuren betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestaͤt des Koͤnigs. 
Um zur Besezung der erledigten Reallehrers- 
Seelle, zu Pfreimbr in der oberen Pfalz, oder 
einer allenfalls vakant werdenden Drofessur an 
dem hiesigen Gymnassum die tauglichsten Sub- 
jekte kennen lernen und auswählen zu können, 
hat die unterzeichnete Landes" Direktion, zu- 
solge der allerhöchsten Hofs-Entschliessung 
vom 29. April I. J., eine Konkurs Prüfung 
festgesezt, welche am Dienstage den. 12. des 
Monats July l. J. ihren Anfang nehmen wird. 
Diejenigen Individuen, welche auf die ge- 
dachte Reallehrers: Stelle, oder mit der Zeit 
auf eine Gymnastal: Professur Anspruch ma- 
chen wollen, haben sich demnach an dem be- 
  
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stimmten Tage hierorts einzusinden, 13 Tage 
zuvor aber ihre Gesuche schriftlich einzurei- 
chen, und solche mit den erfoderlichen Zeug- 
nissen über ihre vollendeten Studien an vater- 
ländischen Minelschulen und über ihr ferneres 
Verhalten zu belegen. 
Amberg den 18 Mai 1808. 
Königliche Landes-Direktion 
4l der Oberpfalz. 
Graf Kreith. 
von Schleis. 
(Die erledigren Pläze in den Studenten- Semi- 
narien betreffend.) 
Der königlichen Landesdirekrion von Neu- 
burg wird auf ihren Aufragsbericht vom 28. 
v. M. über Wiederbesezung erledigter Seu- 
denten: Seminarplze erwiedert: 
I. Die in den Studenten= Seminarien und 
Alumneen unter dem Schuljahre sich erledi- 
genden Freipldze sind in der Regel, gleich den 
, bis zu dem näch- 
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sien Aufnahme Konkurse zum Besten der Se- 
minar-Fonds unbesezt zu lassen; 
2. der Aufnahms-Konkurs ist jedesmal 
wenigstens zwei Monate vor Ende des Stu- 
dien-Jahrcs öffentlich auszuschreiben, und 
3. an bestimmten Tagen im Monate July, 
oder August unter dem Vorstze des Studien= 
Kommissärs an jedem Seminars-Orte von 
dem daselbst befindlichen Studien-Rektor, 
und den zwei ersten Seminars: Vorständen, 
unter Beiziehung eines Musik= Lehrers, in so 
weit dessen Gegenwarr norhwendig ist, abzu- 
halten; 
4. Ueber den ganzen Konkure ist ein von 
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