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unterm 2. Oktober vorigen Jahres vorgeschrie-
ben worden, und im vorjaͤhrigen Regierungs-
blatte, XXXXIV. Scücke abgedruckt ist,
zu beobachten.
Zu diesen Inspektoren ernennen Wir:
Den ehemaligen Landrichter ob der Au und
bisherigen Brand-Assekurations, Kommissär
Schrödl, und den bisherigen Rentbeamten
zu Pfaffenhofon in der Oberpfalz, Joseph
Steiner, dann die zwei bisherigen Rech-
nungs= Kommissarien Perty und Karl
Grosch. München den 17. Mai 1808.
Max Joseph.
Freiherr von Hompesch.
Auf bönislichen allerhdchsten Befehl
G. Geiger-
(Den Präfungs-Konkurs der Kompetenken um die
erledigte Reallehrers = Srelle zu Pfreimbt,
oder um allenfalls vakunt werdende Gymna=
sial--Prof ssuren betreffend.)
Im Namen Seiner Majestaͤt des Koͤnigs.
Um zur Besezung der erledigten Reallehrers-
Seelle, zu Pfreimbr in der oberen Pfalz, oder
einer allenfalls vakant werdenden Drofessur an
dem hiesigen Gymnassum die tauglichsten Sub-
jekte kennen lernen und auswählen zu können,
hat die unterzeichnete Landes" Direktion, zu-
solge der allerhöchsten Hofs-Entschliessung
vom 29. April I. J., eine Konkurs Prüfung
festgesezt, welche am Dienstage den. 12. des
Monats July l. J. ihren Anfang nehmen wird.
Diejenigen Individuen, welche auf die ge-
dachte Reallehrers: Stelle, oder mit der Zeit
auf eine Gymnastal: Professur Anspruch ma-
chen wollen, haben sich demnach an dem be-
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stimmten Tage hierorts einzusinden, 13 Tage
zuvor aber ihre Gesuche schriftlich einzurei-
chen, und solche mit den erfoderlichen Zeug-
nissen über ihre vollendeten Studien an vater-
ländischen Minelschulen und über ihr ferneres
Verhalten zu belegen.
Amberg den 18 Mai 1808.
Königliche Landes-Direktion
4l der Oberpfalz.
Graf Kreith.
von Schleis.
(Die erledigren Pläze in den Studenten- Semi-
narien betreffend.)
Der königlichen Landesdirekrion von Neu-
burg wird auf ihren Aufragsbericht vom 28.
v. M. über Wiederbesezung erledigter Seu-
denten: Seminarplze erwiedert:
I. Die in den Studenten= Seminarien und
Alumneen unter dem Schuljahre sich erledi-
genden Freipldze sind in der Regel, gleich den
, bis zu dem näch-
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sien Aufnahme Konkurse zum Besten der Se-
minar-Fonds unbesezt zu lassen;
2. der Aufnahms-Konkurs ist jedesmal
wenigstens zwei Monate vor Ende des Stu-
dien-Jahrcs öffentlich auszuschreiben, und
3. an bestimmten Tagen im Monate July,
oder August unter dem Vorstze des Studien=
Kommissärs an jedem Seminars-Orte von
dem daselbst befindlichen Studien-Rektor,
und den zwei ersten Seminars: Vorständen,
unter Beiziehung eines Musik= Lehrers, in so
weit dessen Gegenwarr norhwendig ist, abzu-
halten;
4. Ueber den ganzen Konkure ist ein von
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