1409
ourage= und Vorspanns= Regulativ
für die königlich-baierischen Truppen im Inlande und zur Friedenzzeit.
1410
Chargen.
Vorspann.
Tägliche Fourage Ratlonen.
*
.Infamerie,
oder
Fuß: Artillerie
Kavallerie,
oder lelchte
Artillerle
spaͤnnige
Waͤg
leichte sonere lelchte
schwere
Elnem auemarschirenden General Kommandanten wird
die Bestimmung der Vorspann nach dem Maße
des Bedürfnisses überlassen 4
Einem thn begleicenden Ober-Kriegs: Kommissär,
Kriegs -Kommisär, Stabs-Audicor, oder
Seabs-Chirurg . „ . .
Einem Oekonomie oder Sanitäts-Individuum gerin-
gerer Gattung .. —
Einem Brigadiir
— Oblerst-Kommandante . . .
— Oberstlieutenant, oder Majior . .
— Kapitain, oder Rittmeister . . .
— Ober: oder Unterlieutenane . . .
— Regiments-Quartiermeister, oder Auditor
— Regiments oder Baraillons-Chirunrg
Für eine Regiments: oder Baraillons-Registratur
— Kompagnie, oder Eskadron „ .
sechs Kranke . . . .
den Profoß cum Suis . . .
ein herrschaftliches Reltpfere .
ein herrschaftliches Fuhrwesenspferd
Bemerkungen.
Eine leichte Fourage-Ration besteht nach Nürnberger=
Gewichte in 6 Pfund Haber, 19 Pund Feu und 3 Pfund
Snob; eine schwere in 0 Pfund Haber, 13 Pfund Heu und
6 Pfund Seroh. Die Quamität der Vorspann zum Trans-
porte der Memur und Armatur bestimmt das Regiments-oder
Bataillons= Kommando nach dem udthigsten Bedulfnisse.
Für Offiziere sind keine Reitpferde passtrlich, und auch für
die Mannsckaft vom Feldwebel abwärts, welche einzeln, oder
in kleinen Abtheilungen marschiren keine Verspann; nur in
Erkrankungöfällen kann für einen Mann ein einspänniger Kar-
ren, oder Schlitten genommen werden.
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