Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

  
  
1409 
ourage= und Vorspanns= Regulativ 
für die königlich-baierischen Truppen im Inlande und zur Friedenzzeit. 
1410 
  
Chargen. 
Vorspann. 
Tägliche Fourage Ratlonen. 
  
* 
.Infamerie, 
oder 
Fuß: Artillerie 
  
Kavallerie, 
oder lelchte 
Artillerle 
  
  
spaͤnnige 
Waͤg 
  
leichte sonere lelchte 
schwere 
  
Elnem auemarschirenden General Kommandanten wird 
die Bestimmung der Vorspann nach dem Maße 
des Bedürfnisses überlassen 4 
Einem thn begleicenden Ober-Kriegs: Kommissär, 
Kriegs -Kommisär, Stabs-Audicor, oder 
Seabs-Chirurg . „ . . 
Einem Oekonomie oder Sanitäts-Individuum gerin- 
gerer Gattung .. — 
Einem Brigadiir 
— Oblerst-Kommandante . . . 
— Oberstlieutenant, oder Majior . . 
— Kapitain, oder Rittmeister . . . 
— Ober: oder Unterlieutenane . . . 
— Regiments-Quartiermeister, oder Auditor 
— Regiments oder Baraillons-Chirunrg 
Für eine Regiments: oder Baraillons-Registratur 
— Kompagnie, oder Eskadron „ . 
sechs Kranke . . . . 
den Profoß cum Suis . . . 
ein herrschaftliches Reltpfere . 
ein herrschaftliches Fuhrwesenspferd 
Bemerkungen. 
Eine leichte Fourage-Ration besteht nach Nürnberger= 
Gewichte in 6 Pfund Haber, 19 Pund Feu und 3 Pfund 
Snob; eine schwere in 0 Pfund Haber, 13 Pfund Heu und 
6 Pfund Seroh. Die Quamität der Vorspann zum Trans- 
porte der Memur und Armatur bestimmt das Regiments-oder 
Bataillons= Kommando nach dem udthigsten Bedulfnisse. 
Für Offiziere sind keine Reitpferde passtrlich, und auch für 
die Mannsckaft vom Feldwebel abwärts, welche einzeln, oder 
in kleinen Abtheilungen marschiren keine Verspann; nur in 
Erkrankungöfällen kann für einen Mann ein einspänniger Kar- 
ren, oder Schlitten genommen werden. 
1111 
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———. 
Illitlilsssile! 
  
  
  
  
  
  
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