Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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der naͤmlichen Goldstickerei, wie die Uniforme, 
wird uͤber dem Kleide getragen, und mit einer 
blau angelaufenen, mit einer Reihe vergolde- 
ter Perlen eingefaßten Schliesse, in deren Mitte 
sich eine vergoldete Koͤnigskrone befindet, 
festgemacht. 
An dem Hirschfaͤnger ist ein goldenes Wehr- 
gehaͤnge mit Bouillons, ohne eingemischte an- 
dere Farbe. 
Der Hut, mie einer dreifachen Krämpe, hat 
eine goldene Schlinge und Quasten mie Bouil- 
lons, ohne eingemischte färbige Seide; einen ge- 
prägten, gelben Uniformsknopf, und die Ko- 
karde nach der Vorschrift. 
Die gewöhnliche Uniform besteht aus 
einem Kleide von melirtem, hechegrauem Tuche, 
mit langen, von oben bis unten mit Haften zu- 
gemachten Brustklappen, stehendem Kragen, 
und Aermelaufschlägen von dunkelgrünem Tu- 
che. Geprägte Knöpfe von gelbem Motalle; 
das Unterfurrer grün, und unten an den Enden 
übergeschlagen. Der Kragen und die überge- 
schlagenen Ende des Kleides sind nach dem 
Muster der Gala-Uniforme gestickt. Zu den 
langen Beinkleidern von weissem Tuche wer- 
den Stiefel und Sporne gerragen. Epaulet- 
ten, Kuppel, Hirschfänger und Hut wie bei 
der Gala. 
Der Frack ist von hechtgrauem Tuche, mit 
Ileichen Aermelanfschlägen und Unterfutter, 
mit einer doppelten Reihe gelber Knöpfe mit 
dem gekrönten L5wen. Der liegende Kragen 
von dunkelgrünem Tuche ist nach dem vorigen 
Muster gestickt. Keine Epauletten. Die Un- 
terkleider nach Willkühr. 
2. Dem Direktor stehe es ebenfalls frei, 
  
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die gruͤne Gala-Uniforme zu tragen. Er un- 
terscheidet sich von dem Vorstande dadurch, 
daß auf der Uniforme und der Kuppel die 
Stickerei nach dem Muster unter Ziffer 2. an- 
gewendet wird. 
Die gewoͤhnliche Uniforme ist wie jene des 
Vorstandes; jedoch ist der Kragen und die 
Kuppel nach dem unter Ziffer 2. vorgeschrie- 
benen Muster zu sticken. 
Bei dem Fracke gilt eben dasselbe. 
3. Die Oberstforst-Raͤthe koͤnnen zur 
Gala gleichfalls die gruͤne Uniforme, wie die 
vorigen Klassen tragen. Jedoch ist die Seickerei 
auf dem Kragen, den Aermelaufschlaͤgen und der 
Kuppel nach dem unter Ziffer 3. vorgeschrie- 
benen Muster anzuwenden. Die Brustklap- 
pen bleiben ohne Stickerei. Die Epaulette 
und Conere-Epaulette mit Bouillons haben 
die Medaillons mit Unserm Namenszuge, wie 
oben vorgeschrieben ist. Die übrigem tlni- 
formsstuͤcke sind wie bei den vorigen Klassen. 
Die gewöhnliche Uniforme ist wie bei 
den vorigen Klassen; jedoch mit der Stickerei, 
Epaulette und Contre-Epauletee wie bei der 
Gala. 
Frack, wie die vorigen Klassen, mie der 
Stickerei nach Ziffer 3. 
4. Die Assessoren haben keine Gala- 
Uniforme. 
Die gewöhnliche Uniforme ist jener 
der Oberstforst-Rathe ganz gleich; nur mit 
dem Unterschiede, daß die Epaulette und Con- 
tre-Epaulette ohne Bouillons sind. 
Frack, wie bei der dritten Klasse. 
s. Die Sekrerdre, Rechnungskom- 
missre, Registratoren und Dessi-
	        
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