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(Den Blersaz im Neuburgischen Nordgaue betref-
fend.)
Wit Maximilian Joseph.
von Gottes Gnaden König von Baiern.
In dem Neuburgischen Nordgaue soll
künftig allezeit der Biersaz der oberen Psalz,
und in der übrigen Provinz Neuburg der
Biersaz von Baiern beobachtet werden.
Innsbruck den7. Jänner 1808.
Mar Josepp.
Freiberr von Montgelas.
Auf koniglichen allerhdchsten Befehl
von Krempelhuber.
(Die Bestärtigung der bürgerlichen Stabs-Osfi-
ziere in München betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Seine Majestät der König haben, mittelst
allerhöchster Eutschließung d. d. Mailand den
30. Dezember 1807, bei dem Bürger-Infan-
terie Regimente der Haupt= und Residenzstadt
München als Oberst den Karl teonbard
Sedlmair, als Oberstlieutenant den
Georg von Surner, als 1. Major den Ale-
rander von Kläber, und als 2. Majorden
Joseph Anton Wallinger, — dann als
Masor der bürgerlichen Kavallerie-Division
daselbst den Franz Borgias Schärl aller-
gnuͤdigst zu bestättigen geruhet.
München den 11. Jäuner 1308.
Königliches General= tandes-
Kommissariat in Baiern.
Freiherr von Weichss.
Kapeller,
Rathe= Aiz#ssist.
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(Die Duplikate zu den Anlangen der Partheien
betrefend.)
Im Namen Seiner Mazjestät des Königs.
Unterzeichnete Stelle hat die Erfabrung ge-
machr, daß die den Anlangen beigelegten Du-
plikate nicht selten im wörtlichen Gebalte
von den ersten abweichen.
Die Folge dieser Nichtübereinstimmung
der Duplikate leichtet von selbst ein.
Es wird daher den Rechts-Anwälten und
Parrheien ausgetragen, ibre den Original=
Erhibitis beizulegende Duplikate kollationirt,
und gleichlautend rinzusenden.
Die Unterlassung dieser Weisung wird eben
so, als wenn keine Duplikate wären einge-
reicht worden, bestraft werden. München
den 13. Jaͤnner 1808.
Königlich-Baierisches Hofgericht.
Graf Reigersberg.
Lueger.
(Den Winter-und Sommer-Biersaz in der Ober-
Pfalz berreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Da, in Folge der über den Winter und
Sommer: Biersaz bestebenden allerböchsten
Normal-Verordnung, die Berechnung dersel-
ben für das gegenwärtige Jahr nach den be-
stehenden Tarifen gemacht worden, und sich
biedurch, unter vorgeschriebener Rücksicht auf
die Gersten= und Hopfenpreise zu Röß, Neu-
markt, und Tirschenreuth, berausgeworfen
bat, daß im Durchschnitte das Schäsfel
Gerste auf 8 fl. 57 kr. 3 dl., der Zentner
Hopfen auf 03 fl. 42 kr. zu stehen kam; wo-
nach also die Maß Winter-Bier, mit Zue