Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

  
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(Den Blersaz im Neuburgischen Nordgaue betref- 
fend.) 
Wit Maximilian Joseph. 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
In dem Neuburgischen Nordgaue soll 
künftig allezeit der Biersaz der oberen Psalz, 
und in der übrigen Provinz Neuburg der 
Biersaz von Baiern beobachtet werden. 
Innsbruck den7. Jänner 1808. 
Mar Josepp. 
Freiberr von Montgelas. 
Auf koniglichen allerhdchsten Befehl 
von Krempelhuber. 
  
(Die Bestärtigung der bürgerlichen Stabs-Osfi- 
ziere in München betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Majestät der König haben, mittelst 
allerhöchster Eutschließung d. d. Mailand den 
30. Dezember 1807, bei dem Bürger-Infan- 
terie Regimente der Haupt= und Residenzstadt 
München als Oberst den Karl teonbard 
Sedlmair, als Oberstlieutenant den 
Georg von Surner, als 1. Major den Ale- 
rander von Kläber, und als 2. Majorden 
Joseph Anton Wallinger, — dann als 
Masor der bürgerlichen Kavallerie-Division 
daselbst den Franz Borgias Schärl aller- 
gnuͤdigst zu bestättigen geruhet. 
München den 11. Jäuner 1308. 
Königliches General= tandes- 
Kommissariat in Baiern. 
Freiherr von Weichss. 
Kapeller, 
Rathe= Aiz#ssist. 
158 
(Die Duplikate zu den Anlangen der Partheien 
betrefend.) 
Im Namen Seiner Mazjestät des Königs. 
Unterzeichnete Stelle hat die Erfabrung ge- 
machr, daß die den Anlangen beigelegten Du- 
plikate nicht selten im wörtlichen Gebalte 
von den ersten abweichen. 
Die Folge dieser Nichtübereinstimmung 
der Duplikate leichtet von selbst ein. 
Es wird daher den Rechts-Anwälten und 
Parrheien ausgetragen, ibre den Original= 
Erhibitis beizulegende Duplikate kollationirt, 
und gleichlautend rinzusenden. 
Die Unterlassung dieser Weisung wird eben 
so, als wenn keine Duplikate wären einge- 
reicht worden, bestraft werden. München 
den 13. Jaͤnner 1808. 
Königlich-Baierisches Hofgericht. 
Graf Reigersberg. 
Lueger. 
  
(Den Winter-und Sommer-Biersaz in der Ober- 
Pfalz berreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Da, in Folge der über den Winter und 
Sommer: Biersaz bestebenden allerböchsten 
Normal-Verordnung, die Berechnung dersel- 
ben für das gegenwärtige Jahr nach den be- 
stehenden Tarifen gemacht worden, und sich 
biedurch, unter vorgeschriebener Rücksicht auf 
die Gersten= und Hopfenpreise zu Röß, Neu- 
markt, und Tirschenreuth, berausgeworfen 
bat, daß im Durchschnitte das Schäsfel 
Gerste auf 8 fl. 57 kr. 3 dl., der Zentner 
Hopfen auf 03 fl. 42 kr. zu stehen kam; wo- 
nach also die Maß Winter-Bier, mit Zue
	        
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