1537
Koͤniglich-Baierisches
1538
Regierungsblatt.
XXXV. Stuͤck. Muͤnchen, Mittwoch den 27. Juli 1808.
Allgemeine Verordnungen.
(Die Leitung und Aufsicht des Boten= und Lehen-
roßler= Gewerbes betreffend.)
Wir Maximilian Joseyh,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
ir haben uns bewogen gefunden, Unserer
General-Post-Direktion dahler Alles, was
auf die Verleihung, Ausübung, Beschrän=
küung, oder Aufhebung des Boten: und Lehen-
tößler-Gewerbes Bezug hat, ausschließlich
zu übertragen.
Unsere General-#andes-Kommissarlate ha-
ben daher sämtliche Boren: und Lehenrößler=
Akten, so weit es noch niche geschehen ist,
an die General-Post-Direktion zu über-
senden, und sämeliche Landgerichte und Poli-
zel = Behörden werden hiemit angewiesen,
daß sie ihre Berichte in Boten= und behen-
rößler = Sachen in Zukunft dahin erstatten,
auch die von daher erfolgenden Befehle befol-
gen sollen. München den 15. Juli 1808.
Max Josephb.
Freiherr von Moncgelas.
Auf kbniglichen allerhdchsten Befehl
von Flad.
(Dle Beschränkung des Botenwesens betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Batern.
Nachdem Uns über die bei dem Botenge-
werbe eingerissenen vielen Mißbräuche, auch
über die bisher befolgren, unter sich nicht über-
einstimmenden und mit Unserm DPostregale
zum Theile unverträglichen Normen umständli-
cher Vortrag erstattet worden; so haben Wir
Uns bewogen gefunden, in dem Botenwesen
gleichförmige gesezliche Bestimmungen festzu-
sezen, und dadurch niche nur die Boten, son-
dern auch die Schiff= und Floßleure in gehörige
Schranken um so mehr zurückführen zu las
sen, als die Verbesserung Unsers Postwe-
sens der Gewährung jedes gemeinnizigen
Wunsches entgegen gehet. Wir verordnen
daher:
S. 1. Allen Getreid= und Viktnalien-
Händlern, Landkurschern, Karnern, Krachsen-
trdgern und anderen zum Botengewerbe nicht
augestellten Hersonen, welche, zum Abbruche
der königlichen Posten und ordenelich aufge-
nommenen Boten, Briese, Paketre, Waa-
ren, oder andere Versendungen zu überneh-
men und ju bestellen sich angemaßt haben,
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