Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

1537 
Koͤniglich-Baierisches 
1538 
Regierungsblatt. 
XXXV. Stuͤck. Muͤnchen, Mittwoch den 27. Juli 1808. 
  
  
Allgemeine Verordnungen. 
(Die Leitung und Aufsicht des Boten= und Lehen- 
roßler= Gewerbes betreffend.) 
Wir Maximilian Joseyh, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
ir haben uns bewogen gefunden, Unserer 
General-Post-Direktion dahler Alles, was 
auf die Verleihung, Ausübung, Beschrän= 
küung, oder Aufhebung des Boten: und Lehen- 
tößler-Gewerbes Bezug hat, ausschließlich 
zu übertragen. 
Unsere General-#andes-Kommissarlate ha- 
ben daher sämtliche Boren: und Lehenrößler= 
Akten, so weit es noch niche geschehen ist, 
an die General-Post-Direktion zu über- 
senden, und sämeliche Landgerichte und Poli- 
zel = Behörden werden hiemit angewiesen, 
daß sie ihre Berichte in Boten= und behen- 
rößler = Sachen in Zukunft dahin erstatten, 
auch die von daher erfolgenden Befehle befol- 
gen sollen. München den 15. Juli 1808. 
Max Josephb. 
Freiherr von Moncgelas. 
Auf kbniglichen allerhdchsten Befehl 
von Flad. 
(Dle Beschränkung des Botenwesens betreffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Batern. 
Nachdem Uns über die bei dem Botenge- 
werbe eingerissenen vielen Mißbräuche, auch 
über die bisher befolgren, unter sich nicht über- 
einstimmenden und mit Unserm DPostregale 
zum Theile unverträglichen Normen umständli- 
cher Vortrag erstattet worden; so haben Wir 
Uns bewogen gefunden, in dem Botenwesen 
gleichförmige gesezliche Bestimmungen festzu- 
sezen, und dadurch niche nur die Boten, son- 
dern auch die Schiff= und Floßleure in gehörige 
Schranken um so mehr zurückführen zu las 
sen, als die Verbesserung Unsers Postwe- 
sens der Gewährung jedes gemeinnizigen 
Wunsches entgegen gehet. Wir verordnen 
daher: 
S. 1. Allen Getreid= und Viktnalien- 
Händlern, Landkurschern, Karnern, Krachsen- 
trdgern und anderen zum Botengewerbe nicht 
augestellten Hersonen, welche, zum Abbruche 
der königlichen Posten und ordenelich aufge- 
nommenen Boten, Briese, Paketre, Waa- 
ren, oder andere Versendungen zu überneh- 
men und ju bestellen sich angemaßt haben, 
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