Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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Büärger-Militär-Wache, oder eine Patrouille 
im Dienste von Jemand angegriffen, oder miß- 
handelt worden; wenn ein Bücger-Soldat 
auf Wache und Dosten beerunken war, oder 
sich suberdinacionswidrig becrug; oder, wenn 
das Feuer-Piquer nicht zu rechter Zeit an Ort 
und Seelle erschien. 
§. 15. Wenn der Stadt-Kommisser, oder 
bandrichter als funktiontrender Plaz-Kom- 
mandant hier nicht dem Bürger-Militär= 
Kommando solche Vergehen und Dienstesfehler 
zur rechtlichen Untersuchung und Scrafe über- 
läßt; so har er einen Hauptmann und bieure- 
nant, nebst dem Auditor, oder dessen Stellver- 
treter zum Verhöre zu kommandiren, dann 
aber nach Vorschrife des oben angeführren 
Subordinations-Reglements durch eine ei, 
Fens niederzusezende Bürger: Militä= Kom- 
mission rechtlich über den Fehlenden erkennen 
zu lassen. 
K. 16. Hiebei versteht es ssch aber von 
selbstt, daß man bei kleineren Fehlern nicht zu 
streng sey, und bei minder wichtigen Posten 
nur das Wesenrliche des Dienstes zu berücksich- 
tigen habe. München den 16. Juli 1808. 
Königliches General' Landes-Kom- 
missariat von Baiern. 
Freiherr von Weichs. 
von Schwasger. 
Auftrgec. 
An sämtliche Patrimontal -St#tfeungs" Ad- 
ministrationen der Provinz Baiern. 
(Die Einsendung summarischer Rechnungs-Renner 
betreffend.) 
Im Namen Seiner Masjestät des Königs. 
Samtliche der unterzeichneren Stelle als 
Paerimonial" Seistungs Aministrationen und 
tergebene Herrschafts= und Hofmarksgerichte, 
dann Edelsize erhalten hiedurch den Auftrag 
aus den Rechnungen der Stiftungen des Kul- 
tus, der Erziehung, und des Unterrichts, 
dann der Wohlthätigkeit vom Jahre 1306 
summarische Einnahms= und Ausgabs= Ren- 
ner durch alle Posseionen herzustellen, und, 
mie der ämtlichen Unterschrift und Fertigung 
versehen, bei Vermeidung eines eigenen Bo- 
tens bis zum 15. des künftigen Monats Au- 
gust anher einzusenden. 
Sollten einige Administrationen, wider 
Verhoffen, die Rechnungen für genanntes 
Jahr noch nichr hergestelle haben, so sind die 
berührten summarischen Renner aus der jüng 
sten Rechnung zu bilden, und von denjenigen 
Patrimonialgerichten, welche gar keine Seif- 
tung zu verwalten haben, Fehlanzeigen in 
nämlicher Zeitfrist einzubefördern. 
München den 13. Juli 1308. 
Königliches General= andes-Kom- 
missartat von Baiern, als Patri- 
monial-Stiftungs- 
Kurgctel. 
Freiherr von Weichs. Ritter, abwesend. 
Miller. 
An sämtliche Kreis-Direktorien, Justiz= und 
Kameral:Aemter, Stadt:= Kommissariate, Por 
lizei-Direktlonen und Magistrate, so wie 
an die Mediat-Justiz= Kanzleien der 
Provinz Ansbach. 
(Die Militär-Aushebung betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Durch ein allerhöchstes Reskript vom 8.
	        
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