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rationen zu eröffnen, dann dieselbe zu deren
genauesten Befolgung anzuweisen.
München den 20. Juli r08.
Königliche General Zoll= und
Maut-Direktion.
Miller.
Weymar.
(Die Verwerthung der sämtlichen Forst-Produkte
bekreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Da Seine königliche Majestär, vermög
allerhöchsten Reskripts vom 6. I. M., die bis-
her in den mehreren Provinzen bestandenen
Verschiedenheiten bei der Verwerthung der
Forst-Produkte aufgehoben haben, und sowohl
mehr Gleichförmigkeit, als auch eine strengere
Kontrolle bei diesem Geschäfte einführen wol-
len; so haben Allerhöchstdieselbe die nach-
folgenden Bestimmungen diesfalls zu verord-
nen geruht:
1. „Mit dem Eintritte des nächsten Etats-
Jahres soll in dem ganzen Umfange Unsers
Königreiches ein sleicher Geschäftsgang ein-
geführt, und die Verwerthung sämtlicher
aus Unseren Domänen: Waldungen erzielt
werdender Forst-Produkte in der Regel durch
eine öffentliche Versteigerung bei einer allge:
meinen Konkurrenz bewirkt werden.“
a. „Die für eine jede Forst,. Revier nach der
Holz. Gattung, dem Holz-Absaze, dem Preise
der UbrigenLebens-Bedürfnisse, und besonderen
Lokal: Verhälenisse auszumittelnde Holz-
Taxe soll bei diesen Versteigerungen zum Maß-
stabe und Ansaze genommen werden.“
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„Und obschon
3. Die Zeitbestimmung und die Vornahme
dergleichen Holzversteigerungen fortwährend
zu der eigentlichen Dienstes = Funktion der
zeitlichen Oberförster gehèrr; so sollen jedoch
die einschlagenden Rentbeamten, welche eben
auch von dem reinen Ertrage der Forstgefälle
ihren Antheil beziehen, verbunden seyn, je-
der ihnen von Forstamts wegen bekannt zu
machenden Versteigerung in eigener Person
beizuwohnen, und das Duplikat des Ver-
steigerungs-Protokolls zu führen, oder im
persönlichen Verhinderungs-Falle durch ei-
nen zu dieser Versteigerungs = Kontrolle zu
kommittirenden verpflichteten Rentamte: Akr-
mar führen zu lassen, welches mir jenem des
Oberförsters jedesmal zur Ratifikation des
obersten Forstamtes einzuschicken ist.“
4. Wenn besondere Lokal-Verhälenisse eine
Auenahme von der Versteigerung bedingen,
so haben die königlichen Forstämrer eine mo-
tivirte Anzeige hievon an die vorgesezte In-
spekrion, mirrelst Beifügung der der Loka-
litkt angemessenen Vorschläge über die vor-
theilhafteste Berwerthung der Forst Produkte,
zu erstatren, und die Inspektion diese Vor-
schläge unter Begleitung eines Gutachtens
zur unterfertigten Stelle zu befördern.
München den 1F. Juli 180;.
Königliches Oberstes Forstamt.
Karl Zylluhardt.
Kreitmaser.
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