Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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Diese Fehlanzeigen können in einem einzi- 
gen Blatte bestehen, worauf die Bemerkung, 
daß überhaupt keine steuerbaren Renten vor- 
handen seyen, mit der Unterschrift und Fer- 
tinung des Fassions-Stellers enthalten ist. 
Alle diejenigen, von welchen bis zum 15. 
August laufenden Jahres keine derlei Fehl- 
anzeige eingeschicke seyn wird, werden ale folche 
angesehen und behandelt werden, welche wirk- 
lich stenerbare Renten beziehen, und hiefür 
hätten Fassionen stellen sollen. 
München den 26. Juli 1808. 
Königliche Landec-Direktion 
von Baiern. 
Freiherr ven Weicht. 
von Schwaiger. 
An die königliche Rentämter der Provinz 
Baiern. 
(Die Einsendung der Erats-Barianten für das 
Jahr 2no) betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Denjenigen königlichen Rentämtern, bei wel- 
chen sich im laufenden Stats= Jahre durch In- 
oder Erkammerirung ein Zu= oder Abgang 
an Renten anbegab, werden, nach der aller- 
höchsen Verordnung vom 7. Jänuer 1807, 
(Regierungsblatt IV. Stück, Seite 168, 
S. 1.) nachdrücklichst angewiesen, die Spe- 
zial-Etats längsiens binnen 14 Tagen einzu- 
senden. München den 26. Juli 1808. 
Königliches General-Landes-Kom- 
missariat von Baiern, als Pro- 
vinzial-Etats-Kuratel. 
Freiherr von Weichs. Neumaier. 
von Schwaiger. 
1600 
Bekauntmachungen. 
  
(Die Reise-Bewilligungen für die Staatsdiener 
betreffend) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Die unterzeichnete Stelle findet sich veran- 
laße, die schon mehrmal bekannt gemachten 
Berordnungen wegen der Reise-Bewilligun- 
gen für die Staatsdiener hiedurch zur genaue- 
sten Beobachtung wiederholt und mit dem Be- 
merben einzuschärsen, daß gegen die Konrra- 
venienten, cinem hierüber unterm r4. Juli l. J. 
besonders ergangenen allerhöchsten Befehle ge- 
mäß, nöthigen Falls mit strengen Maßregeln 
werd verfahren werden. Ansbach den 138. 
Juli 1808. 
Königliches General-kandes- 
Kommissariat in Franken. 
Graf von Thürheim. 
Stürmer. 
  
(Die Jinsen= Erhebund von Aerarial-Passiven bei 
der Schuldentilgungs-Kasse in Innobruck 
betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Die Eigenthümer der bercits als liquid 
anerbannten und bioher schon zur Verzinsung 
bei der Provinzial= Haupekasse angewiesenen 
Kapitalien, welche auf den sekularisirten Für- 
stenthümern Trient und Briren, dem Wegau- 
Fond, und den Besizungen der Baierischen 
Klöster haften, werden hiedurch aufgesodert, 
die Zinsen für das gegenwärtige Etats-Jahr 
unmittelbar bei der Schuldentilgungs-Kasse 
zu erheben, und ihre Original: Schuldurkun=
	        
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