1633
Königlich-Baierisches
1634
Regierungsblatt.
XXXVIII. Stück. München, Mittwoch den ro. Auguft rg08.
Probinzial-Verordnungen.
(Die Vackbfen auf dem Lande in der Provinz
Bamberg betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
D. niche seltene Feuers= Gefahr, welche
durch schlecht gebaute, in den Wohnhäusern
angebrachte, oder damie zusammenhängende
Backöfen veranlaßt wird, dann das durch
die vielen einzelnen Backöfen unnörhig ver-
mehree Konsumo des täglich im Preise stei-
genden Holzes machen eine abhelfende Ver-
fügung nothwendig. Es wird demnach ver-
ordnet, wie folge:
1) die in den Wohnbäusern selbst angebrach-
ten, oder damit feuergefährlich zusammen-
bängenden Backöfen sind sogleich einer streu-
gen Untersuchung der Bauverständigen zu
unterwersen, und diejenigen, welche seuer-
gefäbrlich befunden werden, unverweilt
binzulegen.
2) In Zukunft soll die Errichtung eines Back-
ofens in einem Wohnhause niche mehr ge-
statter werden; wovon jedoch die Bäcker
ausgenommen sind, deren Wohnungen zum
Berriebe ihrer Gewerbe schon feuerfest
gebaut sind.
3) Backöfen, welche ausser den Häusern er-
richtet werden sollen, müssen wenigst
20 Schritte von jedem Gebänude entferde
werden.
4) die Anlegung neuer Privat-Backsfen ist
niche zu gestatten; vielmehr
5) darauf zu sehen, daß in jeder Gemeinde
die zureichende Anzahl von Kommun-Back-
öfen errichter werde.
Die Polizei-Behörden der Provinz, welchen
die Vollführung dieser Anordnungen aufge-
tragen wird, baben nach dem Verlaufe von
3 Monaten über die Art und den Erfolg der-
selben zu berichten.
Bamberg den 8. Juli 1808.
Koͤnigliche Landes-Direktion
von Bamberg.
Freiherr von Stengel.
Kauer.
(Das Maß, die Güte und den Preis der Zie-
gels und Backsteine in der Provinz Bam-
berg betrefend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Auf den Antrag der Polizei-Direktion,
und mit Beziehung auf die Verordnung vom
g. Arril 1701 werden, was das Maß, die
Güte und den Preis der Ziegel= und Back-
steine betrriffst, folgende gesezliche Normen
ausgesprochen:
1) vom 1. Septbr. laufenden Jahres an sol-
len die Backsteine gut ausgebraunt werden,
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