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begriff der Gefaͤhrtgelder eine jährliche Sum-
me von 450 Gulden bewilligt wird.
O. 43. In Abwesenheit des General-
Kommissärs wird dessen Stelle, wenn Wir
keine andere Verfügung (treffen, durch den
Kreis= Kanzlei: Direktor versehen.
&. 44. Die Vertheilung der Geschäffe
unrer das Koeis-Personal bnge von dem-
Ermessen des General-Kommissärs ab.
6. 45. Die Kreio-Kanzlei Direkteren
und die Kreis-R rhe haben nur eine bera-
tbende Stimme. Bei solgenden Gezen=
ständen aber, welche in kollegialer Form be-
bandelt werden sollen, kömmt denselben eine
entschtidende Stimme zu:
Ni in ttreieigen Bechsteuer- Sachen;
Vergehen;
4) in Aburtheilung der Polizei= Konfteka-
tionen und Sergfen;
d) in Sneirigreitenüber Alimentation und
Heuraths-Bewilligungen;
e) in Gewerbs-Streitigkeiten;
4) in Enrschädigungs-Sachen über Weg:
Brücken: und Strassen= Bauten;
4) bei Enescheibung der streitigen Gemein-
de-Rechte;
)5) bei Bestätigung der Patrimonial= Ge-
richtehalter; ;
i) bei Untersuchung und Abstellung der Un-
terrhans-Beschwerden);:
k) bei Entscheidung der Kultur: Streitig-
keiten;
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1) Bei Entscheidung ber Sereitigkeiten,
über Psarr-Kirchen= und Schul= Ge-
bäude;
mm) bei Cntscheidung der Post-Reklamate
tionsFälle;
n) bei Entscheidung der Beschwerden dber.
die Repartition der besollderen Kreis-
Auflagen nach vollendeter Regulirung
des Steuerfussez;
2 endlich in allen Faͤllen, welche Wir
zur kollegialen Berarhung ausserdem noch
in der Folge bestimmen werden.
pK. 46. In den G: genständen des konten--
tiosen Wirkungskreises Unserer General=
Kommissariate, bei welchen ein NRekurs au
Insern gebeinien Rath statt findet, muß
derselbe in einem Zeitraume von 1. Tagen
von der Eröffnung des Bescheids an gerech-
net, ergriffen werden.
§. 47. Was die Geschäfts= Bebandlung
im Allgemeinen betrifft, so ist dabei von dem
Gesichtspunkte auszugeben, daß der böchste
Grad der Beschleunigung, dessen sie sähig.
ist, mit der Sicherbeit und Reife der Ge-
schaͤfte immer verbunden werden muß.
Insbesondere soll der Gang der Geschaͤfte
nach folgenden Bestimmungen eingehalten
werden:
& 43. Alle Dekveke, Schreiben, Berichte und
Vorstellungen werden an den General: Kom-
missär gebrache, welcher sie eröffnet, und nach-
dem sie mit dem Präsemtatum und der Bestino
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