Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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Königlich= Balerisches 
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Re gi erungsblat t. 
  
tlV. Stück. München, Mittwoch den 7. Jänner 2g08. 
  
Allgemeine Verordnungen. 
Den Girichts land der Patrimenial= Geriches- 
haiter betresend.) 
Wir Maximilian Josepp, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
LUm einem erhobenen Anstande in Betreff 
des Gerichte standes der Patrimonial-Gerichts- 
balter für die Folge zuvorzukommen, finden 
Wir Uns bewogen, nach dem Antrage Un- 
serer einschlägigen Ministerien biemit allge- 
mein gesezlich zu erklären, daß die Patrimec= 
nial-Gerichtsbalter in Füllen, wo persönliche 
Klagzen gegen ste gerichrlich anzustellen sind, 
weder vor den Patrimenial-Gerichtsbeeren= 
noch vor Unseren tandgerichten, sendern un- 
mittelbar vor jsenem Unserer Hosgerichte, in 
dessen Bezirke sie domizilirt sind, ibren per- 
sänlichen Gerichtsstand, sehin vor diesem zu 
Rechte zu steben haben. Es versteht sich übri- 
gens von selbst, daß von unmittelbarer Sub- 
erdinirung in blos administratiren Gegen 
ständen derjenigen Gerichtsbalter, welche zu- 
gleieh administratire Verwalter sind, keine 
Frade sein lönne. Nach dieser gesezlichen 
Erklärung baben sobin die Gerichtsstellen 
—. 
ihr Verfahren zu bemessen, und die Privat 
betbeiligzen sich zu schten. München den 
13. Jänner 1808. 
Max Joseph. 
Graf Morawiky. , 
Auf koniglichen allerbechsten Befehl! 
von Rauffer. 
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(Die Freibelt des Aschensamelns betressend.) 
Wir Maximiltan Josepb, 
von Gottes Gnaden König von Baierg. 
Da der inländische Handel und Wandel 
längst füt frei erklärt worden, und die Pro- 
vinzial-Abtbeilung Unserer Staaten nur geo- 
grarbisch, keineswegs aber mehr rolitisch be- 
gränzt ist, so haben Wir die Anzeige Unsers- 
General#kandes-Kommissariats in Neuburg, 
daß benachbarte tandgerichte det Provinz Bai- 
ern sich beideben laßen, den Aschenauflauf 
jennritiger Gewerbelente iu bindern, mißfäl- 
ligst vernommen; und Wir beseblen demnach 
ernsigemäßest, daß die von den einschlägig= 
en tandgerichten dies falls ertbeilten Inbibizi= 
ens.Befeble sogleich zurückgenemmen werden 
sollen. Muünchen den 15. Jänner 1808. 
Max Josepb. 
Freiberr von Moncgelas. 
Auf königlichen allerböchsien Befehl 
von Krempelhuber.
	        
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