Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

1723 
oder Sektionen rechts abschwenken, und im 
Ordinaͤrschritte zur Kirche marschiren. 
§. 6. Was die Eintheilung der Kompag- 
nien bei einer Kirchen-Parade betrifft, so 
bleibt sie eben dieselbe, welche bei jeder Aus- 
rückung statt finden soll. 
Die Kompagnie wird nämlich in zwei Glie- 
der aufgestellt, die Mannschaft in Hinsicht 
der Grösse vom rechren zum linken Flügel ran- 
girt, so, daß die Größten in das erste, die 
Uebrigen in das zweite Glied kommen; so- 
dann in Züge, und jeder Zug kn Sektionen 
in dem Maße abgetheilt, daß kein Zug unter 
8 und über 15, dann keine Sektion unter 4. 
und über 7 Rotten zähle. Wenn es bei lez- 
teren die Abtheilung zuläßt, so sind die Sek- 
tionen von s und 6 Rotten jenen von 4 und § 
vorzuziehen. 
Kann eine Kompagnie nicht über 15 Rotten 
stark ausrücken, so formirt dieselbe nur einen Zugz 
so lange sie nicht über Jo Rotten zählt, theilt 
sie sich in zwei Züge; wenn aber die Rotten- 
zahl stärker seyn soll, in drei. 
dann, wenn eine Kompagnie über 45 Rotten 
stark ist, kann dieselbe vier Züge formiren. 
Wo ein Bataillon bestehe, und einige Kom- 
pagnien beträchtlich stärker ausrücken, als die 
übrigen, muß der Adjutame dieselben ausgleie 
chen, damit jede Kompagnie so viele Züge 
und Sektionen formire, als die andere, und 
auch im lezten sich nach Möglichkeit eine 
gleiche Rottenzahl erzeuge. 
Zu den Flügelleuren der Züge und Sektionen 
sind die geübtesten Leute auszuwählen. 
é. J. Von jedem Bataillon stellen sich 
Allein, nur 
  
1724 
saͤmtliche Tambours und Pfeiffer auf dem 
rechten Fluͤgel desselben zusammen, und zwar 
bilden die Pfeiffer das erste, die Tambours 
die hinteren Glieder; zu ihrer Rechten koͤmmt 
die Musik zu stehen. 
Um das Buͤrger-Militaͤr an den Marsch- 
Takt zu gewöhnen, marschirt die Kirchen-Pa- 
rade mit klingendem Spiele ab, und die Tam- 
bours und Pfeiffer spielen mit der Musik 
abwechslungsweise. 
Auch können beim katholischen Ritus zwei 
Tambours an den Altar gestellt, und die ge- 
wöhnlichen Messe-Sneiche geschlagen werden. 
9. 3. Wenn in einem Orte mehrere Waf- 
fengattungen bestehen, so hat nachstehende 
Folge in der Einie als Zug-Ordnung statt: 
Linien: Infanterie, 
Schüzen, 
Artillerie, 
Kavallerie. 
Muͤnchen den 9. August 1808. 
Koͤnigliches General--Landes-Kom- 
missariat von Baiern. 
Freiherr von Weichs. 
von Schwaigee. 
(Das Bürger-Mllitär im Markte Mittes- 
wald betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Nach dem königlich allerhöchsten Restkeipte 
vom 20. Jänner d. J. bestehet ausnahmsweise 
und ohne Konsequenz das Bürger:Militär 
im Markte Mittenwald aus einer Schü- 
zen: Kompagnie, wobei folgende Ober-- Offi- 
ziere angestellt sind: 
Hauptmann: Sebastian von Schorn:
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.