Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

1749 
Schulden-Tilgungs-Kassen für die aus den 
ehemaligen Provinzen herrührenden einzelnen 
Schuldenmassen unverrückt stehen. 
Der Ausgab-Buchhalter des Schulden- 
Ecat bezahlt daher unmittelbar nur die Zin- 
sen und Fristen jener Kapitalien, welche schon 
ehemals auf der Zentral-Seaats-Kasse lagen, 
oder dahin gelegt werden; hingegen für die 
übrigen Schuldenmassen bleiben die bereits 
bestehenden Spezial-Schulden-Tilgungs-Kas- 
sen zu München, Innsbruck, Ulm, 
Eichstädt, Amberg, Bamberg und 
Nürnberg. 
Diese von den Kreis-Kassen ganz abgeson- 
derte Spezial-Schulden-Tilgungs-Kassen be- 
halten ihre bereits dekretirte Spezial-Fonds. 
Sie beziehen dieselben entweder aus den Kreis- 
Kassen, auf Rechnung der Zentral= Staats= 
Kasse, oder aber, wo eigene Empfänger für 
einige dieser Schulden-Tilgungs-Fonds ange- 
stellt sind, zwar aus den Händen dieser Em- 
pfänger, jedoch zur Beibehaltung der allge- 
meinen Renten-Uebersicht, und Rechnungsform 
auch auf Rechnung der Zentral= Staats-Kasse 
mittelst Scheines-Wechslung. 
Hierdurch wird jede Spezial-Schulden- 
Tilgungs-Kasse in dem Stande erhalten, die 
bereits sanktionirten Schulden-Tilgungs-Pla- 
ne ganz genau, und ohne der geringsten Ver- 
rückung zu erequiren. 
Do bei der Sanktionirung dieser Schulden- 
Tilgungs-Plane auf die manchmaligen Ueber- 
schüsse eines Jahres für die Schulden-Tilgun- 
gen des nächstkünftigen Jahres gerechnet ist, 
se sind diese Spezial-Schulden-Tilgungs-Kas- 
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sen die einzigen, welche ihre aus den Schul- 
den-Tilgungs-Fonds hervorgegangenen Reste 
nicht an die Zentral-Staats, Kasse abliefern, 
sondern jederzeit in die Rechnung des künfti- 
gen Jahres übertragen. 
Der Ausgab-Buchhalter des Schulden- 
Ectats nimmt daher aus den Rechnungen der 
ausseren Spezial:= Schulden-Tilgungs-Kassen 
die Haupesummen nur zur Wissenschaft in 
ein besonderes Tableau auf. Er zeige die auf 
jeder dieser Spezial-Kassen liegende Schul- 
denmasse, den in jedem Jahre angefallenen 
Ertrag des Fonds, die in jedem Jahre dar- 
aus abgeführten Zinsen, die in jedem Jahre 
daraus abgeführten Kapitalien, die jährlichen 
Besoldungs= und Regie= Ausgaben dersel- 
ben, und endlich den jährlichen Baarschafts- 
Rest dieser Spezial-Schulden-Tilgungs-Kas- 
sen in einer klaren Uebersicht an. 
Was aber die bisherigen Zentral-Kasse- 
Schulden betrifft, welche dieser Ausgab-Buch- 
halter selbst aus den, vom Zentral-Staats- 
Kassier im Grossen zu empfangenden Geldern 
verzinset und heimbezahlt, so wie auch dieje- 
nigen Fonds-Zuschüsse der Spezial-Schulden- 
Tilgungs-Kassen, welche durch die Kreis- 
oder andere Filial-Kassen und besondere Em- 
pfangs-Stationen auf Rechnung der Zentral- 
Staats-Kasse geleistet werden, so nimmt er 
diese allerdings in sein Hauprbuch auf, rech- 
net hierüber genau so, wie die erstgenannten 6 
Ausgabs-Buchhalter mit dem Zentral Staats- 
Kassier ab, und fertiget hienach den 7ten 
Haupttheil der Zentral-Kasse-Ausgabs-Rech- 
nung an.
	        
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