1749
Schulden-Tilgungs-Kassen für die aus den
ehemaligen Provinzen herrührenden einzelnen
Schuldenmassen unverrückt stehen.
Der Ausgab-Buchhalter des Schulden-
Ecat bezahlt daher unmittelbar nur die Zin-
sen und Fristen jener Kapitalien, welche schon
ehemals auf der Zentral-Seaats-Kasse lagen,
oder dahin gelegt werden; hingegen für die
übrigen Schuldenmassen bleiben die bereits
bestehenden Spezial-Schulden-Tilgungs-Kas-
sen zu München, Innsbruck, Ulm,
Eichstädt, Amberg, Bamberg und
Nürnberg.
Diese von den Kreis-Kassen ganz abgeson-
derte Spezial-Schulden-Tilgungs-Kassen be-
halten ihre bereits dekretirte Spezial-Fonds.
Sie beziehen dieselben entweder aus den Kreis-
Kassen, auf Rechnung der Zentral= Staats=
Kasse, oder aber, wo eigene Empfänger für
einige dieser Schulden-Tilgungs-Fonds ange-
stellt sind, zwar aus den Händen dieser Em-
pfänger, jedoch zur Beibehaltung der allge-
meinen Renten-Uebersicht, und Rechnungsform
auch auf Rechnung der Zentral= Staats-Kasse
mittelst Scheines-Wechslung.
Hierdurch wird jede Spezial-Schulden-
Tilgungs-Kasse in dem Stande erhalten, die
bereits sanktionirten Schulden-Tilgungs-Pla-
ne ganz genau, und ohne der geringsten Ver-
rückung zu erequiren.
Do bei der Sanktionirung dieser Schulden-
Tilgungs-Plane auf die manchmaligen Ueber-
schüsse eines Jahres für die Schulden-Tilgun-
gen des nächstkünftigen Jahres gerechnet ist,
se sind diese Spezial-Schulden-Tilgungs-Kas-
150
sen die einzigen, welche ihre aus den Schul-
den-Tilgungs-Fonds hervorgegangenen Reste
nicht an die Zentral-Staats, Kasse abliefern,
sondern jederzeit in die Rechnung des künfti-
gen Jahres übertragen.
Der Ausgab-Buchhalter des Schulden-
Ectats nimmt daher aus den Rechnungen der
ausseren Spezial:= Schulden-Tilgungs-Kassen
die Haupesummen nur zur Wissenschaft in
ein besonderes Tableau auf. Er zeige die auf
jeder dieser Spezial-Kassen liegende Schul-
denmasse, den in jedem Jahre angefallenen
Ertrag des Fonds, die in jedem Jahre dar-
aus abgeführten Zinsen, die in jedem Jahre
daraus abgeführten Kapitalien, die jährlichen
Besoldungs= und Regie= Ausgaben dersel-
ben, und endlich den jährlichen Baarschafts-
Rest dieser Spezial-Schulden-Tilgungs-Kas-
sen in einer klaren Uebersicht an.
Was aber die bisherigen Zentral-Kasse-
Schulden betrifft, welche dieser Ausgab-Buch-
halter selbst aus den, vom Zentral-Staats-
Kassier im Grossen zu empfangenden Geldern
verzinset und heimbezahlt, so wie auch dieje-
nigen Fonds-Zuschüsse der Spezial-Schulden-
Tilgungs-Kassen, welche durch die Kreis-
oder andere Filial-Kassen und besondere Em-
pfangs-Stationen auf Rechnung der Zentral-
Staats-Kasse geleistet werden, so nimmt er
diese allerdings in sein Hauprbuch auf, rech-
net hierüber genau so, wie die erstgenannten 6
Ausgabs-Buchhalter mit dem Zentral Staats-
Kassier ab, und fertiget hienach den 7ten
Haupttheil der Zentral-Kasse-Ausgabs-Rech-
nung an.