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lichen Patronats sind, bei schicklicher Gelegen-
heit entweder mit benachbarten Pfarreien als
Filialen verbunden, oder durch bessere Dota-
tion auf einen Ertrag von wenigstens 400 fl. rei-
nen Einkommens gebracht werden.
c) Zur Ausmittlung des reinen Ertrages
der Pfarreien sollen uͤberall neue obrigkeitlich
beglaubigte, nach gleichfoͤrmigen Grundsaͤzen
und b stin Du chsch itts Summen berech-
nete Fassionen aufgenommen werden.
d) Die darauf sich gruͤndende Eintheilung
und Uebersicht saͤmtlicher Klassen der prote-
stantischen Pfarreien, und die summarischen
Angaben ihres reinen Ertrages sollen dem-
nächst öffentlich bekannt gemacht werden.
G. II.
Klassifikation sämtlicher Pfarr-
amts-Kandidaten, nach dem Reful-
tate sowohl ihrer Aufnahme-, als
ihrer Anstellungs-Prüfung.
Zur Beurtheilung der im Pfarramte anzu-
stellenden Subjekte ist das General-Konfisto-
rium beauftragt:
a)) über alle wirklich zur Aufnahme gelangten
Kandidaten gleich nach ihrer ersten Prü-
fung eine jährlich fortzzende Klassift=
kation abzufassen, worin dieselben
1) nach ihrem Namen,
2) Geburtsort,
3) Lebensalter,
4) Ort und Dauer ihrer Universitaͤts-Stu—-
dien,
5) erhaltener Qualifikations-Rote, und
6) rorlsufiger Bestimmung
eingezeichnet werden.
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b) auf der daneben stehenden Seite als-
daun, nach vollendeter zweiter oder Anstel-
lungs-Prüfung, bei jedem Kandidaten der
Reihe nach weiter einzutragen,
7) wo derselbe seine Kandidaten-Jahre zu-
gebracht,
8) wie lange er als Pfarr-Gehülfe,
0) ob und wo er in Schulstellen oder als
Jugend-Lehrer Dienste geleister,
10) welche Zeugnisse er dabei über seine Fä-
higkeicen, Kenntnisse und Geschicklichkeir,
und
11) über sein sittliches Verhalten erlange habe,
12) an welchem Tage seine Anstellungs-Prü-
sung vorgenommen,
13) welche Note ihm bei dieser zugetheilt
worden sey.
„c) In einer besomnderen Tabelle die in der
ersten oder zweiten Prüfung als schwach
oder als untüchtig abgewiesenen Subjekte
nach ähnlichen Rubriken zu verzeichnen.
# Diese Verzeichnisse sollen in der Registra-
tur des Ministeriums des Innern aufbewahrr,
zu leichterer Uebersicht auch mit alphaberischem
Namens-Register der darin enrhaltenen
Individuen versehen, und vom General-Kon-
sistorium jedesmal bei den Vorschlágen zur
Anstellurg von Pfarramts-Kandidaten genau
berücksichtiget werden.
K. III.
Klassifikation sämrlicher bereits
im Amte stehender Geistlichen, nach
der über sie zu führenden
Kontrolle.
a) Weil in der Folge diejenigen Geistlichen,