Das dentsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Juni 26.) 131
zu den bereits abgezogenen 175,000 — verwendet werden, Ew. Majestät genau
ebenso viel zur Verfügung haben, als Ihr höchstseliger Vater, der noch den
Hofstaat der Königin und die Erziehung zweier Prinzen zu bestreiten hatte,
und bei feinem Tode noch mehrere Millionen Gulden hinterließ. Vor allem
aber müssen die Separatvorstellungen in Wegfall kommen, die mit den neuen
Szenerien, Maschinen und dem Entgang von Eintrittsgeldern einen jährlichen
Ausfall von 200,000 bedeuten. Ferner ist die Freigebigkeit an Künstler 2c.
aufs äußerste zu beschränken, wie der Aufenthalt anf dem Lande bedeutend
abgekürzt werden muß. So werden Ew. Majestät Ruhe und Frieden, das
Volk Heil und Segen ernten. Außerdem sind wir alle des Befehles einer persönlichen
Vorstellung gewärtig.“
In der Diskussion greift der klerikale Abg. Stamminger das Ministerium
heftig an, daß es nicht früher eingeschritten sei. „Am 15. März
hatte man die Uberzeugung, daß geistige Nacht auf dem König lagere.
Dennoch machte man weitere Vorstellungen. Es liegt nicht zu fern, das
so zu deuten, daß die Vorstellung an den König ging, aber für uns bestimmt
war. Es war schwer, sich zu entschließen, sagt man, gewiß, denn
da man sich immer auf das Vertrauen des Königs berufen, war es schwer
zu konstatieren, daß dies Vertrauen das Vertrauen eines Irrsinnigen sei.
Die Besprechungen über die projektierte Staatsanleihe zu Gunsten der Kabinetskasse
liegen nach dem 15. März. Dabei wurde mit keinem Worte
des geistigen Zustandes gedacht. So entstand bei dem Volk die Legende,
daß wenn die Kammer für eine Vorlage eingetreten sei, der König noch
länger im Sinne des Ministerums regierungsfähig gewesen wäre. Am
8. Juni wurde das Gutachten eingeholt. Einige Tage zuvor ließ man
den König noch Gesuche, wo es um Leben und Tod sich handelte, unterschreiben,
zwei Gesetze sanktionieren, darunter eines, betreffend die Subhastationsordnung,
dessen Juristendeutsch selbst Gesunden unverständlich ist. Minister
Lutz hat im Reichsrat richtig gesagt, der Grenzpunkt mußte einmal
fixiert werden, aber war es nicht besser, den König zu isolieren? Nach der
Verfassung regiert der König, die Minister gegenzeichnen, bei uns regieren
die Minister, der König gegenzeichnet."“
Ministerpräsident Lutz widerlegt die Angriffe des Redners. Ein anderer
klerikaler Redner, der Abgeordnete Walter, verlangt einen Wechsel des Ministeriums:
„Ich muß Ihnen sagen, daß die gegenwärtig kursierenden Gerüchte
die Erbitterung im Volke noch mehr zu steigern geeignet sind. Der
Grund dazu ist nicht schwer zu finden, ich sehe nämlich in einer Zeitung das
Urteil eines Wiener Irrenarztes, von dem wenigstens der Satz richtig ist,
daß er Ludwig II. mit Sultan Murad V. vergleicht. Dieser Satz entspricht
der Überzeugung des größten Teiles des Bayernvolkes, welches sich sagt,
wenn die Umgebung des Königs eine andere gewesen wäre (Unruhe links),
dann wäre es vielleicht nicht so weit gekommen, es wäre die Katastrophe vielleicht
erst später, jedenfalls aber nicht in der Weise eingetreten wie jetzt. Mir
ist überhaupt unerfindlich, wie die Dinge, die das ganze Volk uebt. dem
Ministerium unbekannt bleiben konnten. Noch 1882 erfolgte ein Vertrauensvotum
für den Ministerpräsidenten seitens des Monarchen, das offenbar darauf
berechnet war, unsere Opposition zu blenden. Das Mißtrauen, das überhaupt
schon ziemlich groß war, ist noch mehr gestiegen; es ist das die Anschauung
aller unserer Wähler, und unsere traurige Pflicht ist, es in diesem
Augenblicke konstatieren zu müssen. Die Männer, die am Staatsruder gegenwärtig
stehen (ich stelle keinen Antrag), haben ihre Königstreue dadurch bethätigt,
daß sie die Einsefung einer Regentschaft in Aussicht nahmen, was
vielleicht noch weitere Konsequenzen haben dürfte. Wenn auch das Volk über
die Krankheit seines Königs vollkommen beruhigt sein wird, dürfte es doch
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