Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

1233  Koöͤniglich-Baierisches  1234

Regierungsblatt.

 

LV.  Stuͤck.  Muͤnchen,  Samstag  den  5.  August  1809.

 

Allgemeine  Verordnung.

 

(Die  Anstellungs  -Taxen  der  Pfarrer  und  übrigen
bepfründeten  Geistlichen  betreffend.)

Wir  Maximilian  Joseph,
von  Gottes  Gnaden  Köntg  von  Baiern.

E-  haben  sich  mehrere,  theils  neu  angestellte,
  theils  auf  bessere  Pfarreien  beförderte
Pfarrer  über  zu  hohe  Taxen,  die  sie  bei  dem
geheimen  Tarations-Amte  enrrichten  sollen,
beschwert.

Um  nun  für  die  Zukunft  allen  éhnlichen
Beschwerden  vorzubeugen,  so  bestimmen  Wir,
daß

1)  von  der  Prsentation  auf  eine  Pfarrei,
auf  ein  Beneflcium,  und  auf  eine  Pfründe
überhaupt,  wobei  Wir  Selbst  das  Patro“
nats-Recht  ausüben,  zehen  Prozent  des
wirklichen  Errrages  der  Pfarrei,  des  Benesiciumo,
  2c.  als  geheime  Raths=  und  respektive
  Anstellunge  -Tare,  und  zwar  nach

Maßgabe  dersenigen  Unserer  allerhöchsten

Verordnung,  O.  uI.  Nro.  2.  (R.  gierungsblat

  S.  735)  welche  Wir,  rücksichtlich

der  Taren  für  das  Seistungs=  und  Kommunal-Vermögen,

  am  a7.  Mécz  l.  J.
erlassen  haben,  erhoben  werden  sollen;

2)  die  Geistlichen,  welche  auf  eine  bessere

Pfarrei,  oder  geistliche  Pfründe  befördert
werden,  oder  sonst  eine  Gehalts-Vermehrung,
  wie  immer,  erhalten,  haben  die
Taxe  nur  von  dem  Berrage  der  leztern,
oder  von  dem  höheren  Ertrage  ihrer  neuen
Stelle  zu  entrichten;

3)  rücksichtlich  der  geheimen  Raths=  Tare

für  Unsere  landesfürstliche  Bestätigung  einer
  Prdsentation  auf  Pfarreien,  oder  geistliche
  Pfründen,  hat  es  vorlkufig  bei  der
Tar,  Ordnung  von  1759  sein  Verbleiben,
vermäg  welcher  5  per  Cent  des  Ertrages
zu  erheben  sind;

4)  diese  Verordnung  behält  ihre  Wirkung,

bis  Wir  demnächst  eine  ganz  neue  Tax-Ordnung
  bekannt  machen  werden.
München  den  138.  Juli  1809.
Mar  Josepb.
Freiherr  von  Montgelas.
Auf  kbniglichen  allerhchsten  Befehl
der  General-Sekretä##

F.  Kobell.
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