Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1810. (5)

267 
Sammelplaͤze alljaͤhrlich die naͤmlichen bleiben 
sollen, daß aber bei dieser Eintheilung so zu 
verfahren ist, daß kein Sammelplaz 
von der Wohnung irgend eines da- 
hin zur Impfung angewiesenen 
Impflings weiter als eine Stunde 
oder höchstens fünf viertel Stun- 
den entfernt sey. Ueberall, wo diese 
Eintheilung noch nicht in diesem Sinne ge- 
macht worden ist, haben die respektive Ge- 
neral-Kreis-Kommissariate dafür zu sorgen, 
daß solche unverzüglich gemacht, und 
bei der dießjährigen Impfung zum 
Grunde gelegt werde. 
Bei dieser Gelegenheit werden alle Ge- 
richts-Aerzte, Gerichts-Behörden und Pfar- 
rer, welchen die Ausführung des Schuzblat- 
tern-Gesezes zunächst obliegr, nochmals er- 
mahnt, alle Punkte der hieher gehörigen 
allerhschsten Verordnungen mit der größten 
Treue und Genauigkeit in Vollzug zu setzen, 
indem es bloß an ihrem zu beweisenden Eifer 
liegt, daß die treffliche Stimmung des Vol- 
kes für die Impfung überall gehörig benuzt 
werde, und dafür des allerhöchsten Beifalls. 
aund Wehlwollens Seiner königlichen Maje- 
stät gewiß zu seyn, so wie im Gegentheile 
ein jeder von ihnen, der in diesem Jahre, 
wo nach den gegebnen Erläurerungen weder 
Ungewißheit über den Sinn der allerhöchsten 
Verordnungen, noch auch, wie in dem ver- 
flossenen Jahre, Kriegs= Unruhen vorgeschüzt 
werden können, sich überzeugt halten kann, 
daß ihn die festgesezten Strasen beti erwie- 
sener Richrbeobachtung der ihm in dieser wich- 
ugen Angelegenheit obliegenden Pflichten un- 
268 
ausbleiblich treffen werden. 
7. April 1810. 
Auf Seiner Majestät des Kbnigs Spe- 
cial-Befehl. 
Graf Morawitkky. 
Durch den Mirnister 
von Krempelhuber. 
München den 
(Tormular.) 
Blattern-Schein. 
Nrut der Liste. 
daß N. N. aus J. N. --- 
der Pfarrei N. N. im königlich-baieri- 
schen Gerichtebezirke N. N. = des Krei- 
ses N. N. sich bei der mic ihm den 
181o, desfalls vorgenommenen Un- 
tersuchung als geblattert ausgewiesen har, 
und daher von aller ferneren Schuzrlarter= 
Impfung frei gesprochen worden ist, beschei- 
nigen hiemit die Unterzeichneten. 
Gegeben zu den 1810. 
Unterschriften des Gerichtsvorstandes, 
Gerichtsarztes und Pfarrers. 
2 - 
* 2 
  
(Die Erledigung der Pfarrei Strausdorf be- 
treffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Durch den am 202. vorigen Monate er- 
folgten Tod des Pfarrers Georg Kettentrauer 
wurde die Pfarrei Strausdorf, Land- 
gerichts Schwaben, im Wahldecanate Moßach, 
Disces Freising erledigt; diese Pfarrei, welche 
mr eine kleine Szunde im Umfange hat, zahle 
105 Seelen ohne Zugehörungen noch Schulen. 
Das Einkommen der Pfarrei besteht aus 
Widdum von einem halben Hose nebst ei- 
nem Holzgrunde, von Grundunterthanen den 
ganzen Zehend, und Stollgebühren. Die
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.