267
Sammelplaͤze alljaͤhrlich die naͤmlichen bleiben
sollen, daß aber bei dieser Eintheilung so zu
verfahren ist, daß kein Sammelplaz
von der Wohnung irgend eines da-
hin zur Impfung angewiesenen
Impflings weiter als eine Stunde
oder höchstens fünf viertel Stun-
den entfernt sey. Ueberall, wo diese
Eintheilung noch nicht in diesem Sinne ge-
macht worden ist, haben die respektive Ge-
neral-Kreis-Kommissariate dafür zu sorgen,
daß solche unverzüglich gemacht, und
bei der dießjährigen Impfung zum
Grunde gelegt werde.
Bei dieser Gelegenheit werden alle Ge-
richts-Aerzte, Gerichts-Behörden und Pfar-
rer, welchen die Ausführung des Schuzblat-
tern-Gesezes zunächst obliegr, nochmals er-
mahnt, alle Punkte der hieher gehörigen
allerhschsten Verordnungen mit der größten
Treue und Genauigkeit in Vollzug zu setzen,
indem es bloß an ihrem zu beweisenden Eifer
liegt, daß die treffliche Stimmung des Vol-
kes für die Impfung überall gehörig benuzt
werde, und dafür des allerhöchsten Beifalls.
aund Wehlwollens Seiner königlichen Maje-
stät gewiß zu seyn, so wie im Gegentheile
ein jeder von ihnen, der in diesem Jahre,
wo nach den gegebnen Erläurerungen weder
Ungewißheit über den Sinn der allerhöchsten
Verordnungen, noch auch, wie in dem ver-
flossenen Jahre, Kriegs= Unruhen vorgeschüzt
werden können, sich überzeugt halten kann,
daß ihn die festgesezten Strasen beti erwie-
sener Richrbeobachtung der ihm in dieser wich-
ugen Angelegenheit obliegenden Pflichten un-
268
ausbleiblich treffen werden.
7. April 1810.
Auf Seiner Majestät des Kbnigs Spe-
cial-Befehl.
Graf Morawitkky.
Durch den Mirnister
von Krempelhuber.
München den
(Tormular.)
Blattern-Schein.
Nrut der Liste.
daß N. N. aus J. N. ---
der Pfarrei N. N. im königlich-baieri-
schen Gerichtebezirke N. N. = des Krei-
ses N. N. sich bei der mic ihm den
181o, desfalls vorgenommenen Un-
tersuchung als geblattert ausgewiesen har,
und daher von aller ferneren Schuzrlarter=
Impfung frei gesprochen worden ist, beschei-
nigen hiemit die Unterzeichneten.
Gegeben zu den 1810.
Unterschriften des Gerichtsvorstandes,
Gerichtsarztes und Pfarrers.
2 -
* 2
(Die Erledigung der Pfarrei Strausdorf be-
treffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Durch den am 202. vorigen Monate er-
folgten Tod des Pfarrers Georg Kettentrauer
wurde die Pfarrei Strausdorf, Land-
gerichts Schwaben, im Wahldecanate Moßach,
Disces Freising erledigt; diese Pfarrei, welche
mr eine kleine Szunde im Umfange hat, zahle
105 Seelen ohne Zugehörungen noch Schulen.
Das Einkommen der Pfarrei besteht aus
Widdum von einem halben Hose nebst ei-
nem Holzgrunde, von Grundunterthanen den
ganzen Zehend, und Stollgebühren. Die