Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1810. (5)

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Kreises falsche baierische Scheidemuͤnzen, und 
besonders 6 Kreuzerstuͤcke kursiren. Diese Lez- 
teren sind durch das nicht ganz rein ausge- 
druckte Gepräge, besonders auf der Kopfseite, 
ausser dem aber nur durch Klang und ihre 
Bleifarbe, dann wegen Abgang gehäöriger 
Ränderung kenntlich. Sie führen die Jahr- 
zahl 1807. Man findet sich daher veranlaßt, 
das Publikum vor dieser falschen Münze all- 
gemein zu warnen, und Jedermann insbeson- 
dere aufzufodern, bei irgend einer enrdeckten 
Spure dieses Verbrechens sogleich bei der ge- 
eigneten Amtsstelle Anzeige zu machen, so 
wie die Behörden selbst sorgfältigst bemüht 
seyn werden, der weitern Verbreitung dteser 
falschen Münze zu steuern, und der Schul- 
digen habhaft zu werden. 
Bamberg den 10. April 1810. 
Königliches General-Kommissa- 
riat des Main-Kreises. 
Frelherr von Stengel. 
Friedmann. 
  
(Die Konkurs = Prüfung der Adspiranten zum 
Staatsdienste des Fluanzfaches im Iller= 
Klreise betreffend.) 
Im Namen Seiner Masestät des Königs. 
Nachdem das königliche General-Kommis- 
sariat des Iller-Kreises die vorschriftmässige 
Konkurs-Prüfung für die Kandidaten zum 
Cioil:= Staatsdienste ausgeschrieben hat; so 
wird zu Folge der allerhöchsten Verordnung 
vom 8. August vorigen Jahrs jenen Kandi- 
daten, welche zu Dienstes-Stellen im Finanz- 
sache adspiricen, oder deren künftige Stellen 
nnanzielle Kenntnisse erheischen, hiemit be- 
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kannt gemacht, daß sie auch bei der. hiesigen 
Finanz-Direktion eimer Prüfung, welche so- 
gleich nach der bei dem königlichen General= 
Kommissariate vollendeten Prüfung den An- 
sang nehmen wird, sich zu uncerwerfen, und 
hierwegen unter Beilegung der erfoderlichen 
Qualifikations-Beweise, 8 Tage zuvor sich 
schriftlich hieher zu wenden haben. 
Kempten den 11. April 1810. 
Koͤnigliche Finanz-Direktion des 
Iller-Kreises. 
Barnsteiner. 
Pdal. 
  
(Die Konkurs-Prüfung der Rechts-Kandidaten 
im Pegniz-Kreise betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Nachdem sich schon mehrere Kandidaten 
um Zulassung zu der Konkurs-Prüfung für 
die Adspiranten im königlichen Staarsdienste 
bei der unrerzeichueten Stelle gemelder haben, 
so wird dieses hiemit öffentlich bekannt ge- 
macht, damit auch andere Kandidaten, 
welche sich über die vorschriftemässig absol- 
virten Rechtsstudien und über eine einjährige 
landgerichtliche Praris auszuweisen verms- 
gen, sich dieser Prüfung ebenfalls unter- 
ziehen können. 
Der Termin zur Prüfung wird auf den 
18. Juni l. J. festgesezr; die nach Vor- 
schrift der allerhöchsten Verordnung vom 20. 
September 1850 (Regierungoblatt 1800, 
St. XXXXV. S. 1737) im ersten Titel 
erfoderlichen Zeugnisse sind aber von den Kan- 
didaten bis zum 1z. Mai unfehlbar einzu- 
reichen. #
	        
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