Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1810. (5)

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Koͤniglich-Baierisches 34 
ierungsblatt. 
  
N Stuͤck. Muͤnchen, Samstag den 20. Jaͤnner 1810. 
  
Auftrag 
an szmtliche Justiz-Unterbehörden des Nab- 
Kreises. 
(Die Kaufs = und Hemaths-Beschreibungen der 
Handwerkspursche betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Schen durch eine Provinzial-Verordnung 
der vormaligen churfürstlichen Kandes-Direk- 
rion der obern Pfalz vom 36. Oktober 1790. 
(Generalien= Sammlung vom Jahre 1800. 
I. Band S. a40 und aAr) wurde der Auf- 
trag an alle untere Gerichts-Behörden erneu- 
ert, bei Vermeidung einer Serafe 
von 13 Reichsthalern keinem Hand- 
werks-Gesellen den Kauf eines Hauses 
oder Anwesens, oder einer Handwerks-Ge- 
rechtigkeit zu beschreiben, oder ihm die Heu- 
raths-Bewilligung zu ertheilen, ehe er sich 
über die Vollendung der dreifährigen Wander= 
schaft, oder über die von der Ober= Polizei- 
stelee erhaltene Befreiung von der Wande- 
rung wird legitimirt haben. 
Da aber das königliche General-Kommis- 
sariar in vorgekommenen Fällen mißfällig wahr- 
genommen hat,, daß diesem Verbote von den 
Unterbehörden besonders von einigen Patrime= 
nial-Gerichten nicht immer genau enrsprochen 
wird ; so wird dasselbe hier mit dem An- 
hange wiederholt, daß ausser dessen im Be- 
tretungs = Falle die angedrohte Strafe ohne 
Nachsicht erholt würde. 
Amberg den 9. Jänner 1810. 
Ksnigliches General-Kommissariat 
des Nab-Kreises. 
Sigmund Graf von Kreitrh. 
6 von Schleis. 
  
Bekanntmachungen. 
  
(Die Befbrderung der Central-Penstons-Anstalt 
für die Wittwen und Waisen der Advoka- 
ten betreffend.) #„ 
Wir Maximilian Josepb, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Wir haben Uns, durch einen Beriche des 
Präsidencen Unsers Ober-Appellationsgerichts 
Grasen von Reigersberg als Chef der Cen- 
tral-Pensions-Anstalt für die Witewen und 
Waisen der Advokaren im Königreiche, bewo- 
gen gefunden, um dem thätigen Streben des- 
selben zum Besten dieses Instituts mit entspre- 
3)
	        
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