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Koͤniglich-Baierisches 34
ierungsblatt.
N Stuͤck. Muͤnchen, Samstag den 20. Jaͤnner 1810.
Auftrag
an szmtliche Justiz-Unterbehörden des Nab-
Kreises.
(Die Kaufs = und Hemaths-Beschreibungen der
Handwerkspursche betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Schen durch eine Provinzial-Verordnung
der vormaligen churfürstlichen Kandes-Direk-
rion der obern Pfalz vom 36. Oktober 1790.
(Generalien= Sammlung vom Jahre 1800.
I. Band S. a40 und aAr) wurde der Auf-
trag an alle untere Gerichts-Behörden erneu-
ert, bei Vermeidung einer Serafe
von 13 Reichsthalern keinem Hand-
werks-Gesellen den Kauf eines Hauses
oder Anwesens, oder einer Handwerks-Ge-
rechtigkeit zu beschreiben, oder ihm die Heu-
raths-Bewilligung zu ertheilen, ehe er sich
über die Vollendung der dreifährigen Wander=
schaft, oder über die von der Ober= Polizei-
stelee erhaltene Befreiung von der Wande-
rung wird legitimirt haben.
Da aber das königliche General-Kommis-
sariar in vorgekommenen Fällen mißfällig wahr-
genommen hat,, daß diesem Verbote von den
Unterbehörden besonders von einigen Patrime=
nial-Gerichten nicht immer genau enrsprochen
wird ; so wird dasselbe hier mit dem An-
hange wiederholt, daß ausser dessen im Be-
tretungs = Falle die angedrohte Strafe ohne
Nachsicht erholt würde.
Amberg den 9. Jänner 1810.
Ksnigliches General-Kommissariat
des Nab-Kreises.
Sigmund Graf von Kreitrh.
6 von Schleis.
Bekanntmachungen.
(Die Befbrderung der Central-Penstons-Anstalt
für die Wittwen und Waisen der Advoka-
ten betreffend.) #„
Wir Maximilian Josepb,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Wir haben Uns, durch einen Beriche des
Präsidencen Unsers Ober-Appellationsgerichts
Grasen von Reigersberg als Chef der Cen-
tral-Pensions-Anstalt für die Witewen und
Waisen der Advokaren im Königreiche, bewo-
gen gefunden, um dem thätigen Streben des-
selben zum Besten dieses Instituts mit entspre-
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