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und die 3 Nachrichter zu Babenhau—-
sen, Boos und Wald, endlich
von dem ehemaligen Oberamte
Markt, der Unterrichter Franz Taver
von Böck, die Assessoren Wilhelm
Baader uud Anton Reiser, der
Aktuar Alois Meith, und der Nachrich-
ter zu Markt,
sämtliche mit Vorbehalt einer näheren
biquidation ihrer aus herrschaftlicher Kasse
dekretmässig bezogenen Besoldungen als nun-
mehr von Seiner königlichen Majestät über;
nommen, angesehen und behandelt werden
sollen.
V. In Betreff der Personal-Ernennun-
gen zu dem neuen Landgerichte Babenhausen,
wird bestimmt: daß
1) als Landrichter der bisherige Justiz-
Kanzlei = Rath Klemens Wenz. von
Mähler,
a) als erster Assessor der bisherige
Assessor zu Wollenburg Wilhelm Baa-
der,
3) als zweiter Assessor der biehertt
ge Assessor Martin Behringer, und
4) als Gerichts-Diener der bisherige
Eisenmeister Igl hiemit provisorisch an-
gestellt seyen. Alle hier nicht benannten
Individuen der übernommenen fürstlichen
Dienerschaft treten bis zur andern wei-
tern Verwendung, auf welche bei jeder
Gelegenheit geeigneter Bedacht genommen
werden wird, in Quieszenz über. Je-
doch hat der bisherige Physikus Anton
Gruber seine amtlichen Funktionen bis
3)
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zur desinitiven Bestimmung uͤber das Land-
gerichts-Physikat fortzusezen.
Muͤnchen den 26. April 1810.
Graf Morawitzkl.
Durch den Minister
von Krempelhuber.
(Beiträge für die durch Krieg verunglückten Un-
terthauen betressend.)
Im Namen Seiner Majestat des Königs.
Bei unterzeichneter Stelle sind für die
durch ausserordentliche Kriegs-Schäden ver-
unglückte Unterthanen neuerlich folgende milde
Beiträge eingegangen;
I. von verschiedenen Gemeinden des Land-
gerichts Burghausen für berlei verun-
glückte im Salzach = Kreise
log fl. 48 kr.
à) von den Gemeinden des Landgerichts
Traunstein mit der nämlichen Bestim-
mung . . .185fl5;kr.
3) von dem Vikariate Nußdorf Landgerichts
Traunstein fuͤr die verungluͤckten im Land-
gerichte Muͤhldorf . 50 fl. — kr.
4) von den Gemeinden des Landgerichts
Simbach mit der naͤmlichen Bestimmung
209 fl. 40 kr.
5) von verschiedenen Gemeinden des Land-
gerichts Rosenheim unter äahnlicher Be-
stimung . . 83 fl. 56 kr.
65) und eben so von einigen Gemeinden des
Landgerichts Traunstein loo fl 87 kr.
Summe. 737 fl. 38 kr.