Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1810. (5)

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Koͤniglich-Baierisches 
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Regierunagasblatt. 
Xx. Stück. München, Samstag den 13. Mai 1810, 
  
Bekanntmachungen. 
  
(Die Zeugnisse der Untauglichkeit der Militär= 
pflichrigen zum Kriegsdienste del Auswande- 
rungs-Gesuchen betreffend) 
Wir Maximilian Joseph, 
don Gottes Gnaden Könfg von Baiern. 
Zur Vermeidung allenfallsiger Begünsti- 
gungen und Bewirkung eines durchgängig 
gleichförmigen Benehmens bei Auofertigung 
der Zeugnisse über die Untauglichkeit der Mi- 
lirärpfüchtigen zum Kriegsdienste bei Aus- 
wanderungs" Gesuchen rc. wird hiemit vor- 
geschrieben, daß könftig dergleichen Zeug- 
nisse von dem betreffenden Stade: und Land- 
gerichtsarzte ausgefertiget, sodann aber von 
der nächsten Milirdr-Sanltäts-Kommission 
bestärtger und unterzeichner, und im Falle 
einer zwischen diesen beiden Behörden etwa 
eintretenden Verschiedenheiten der Meinung 
über die Tauglichkeir oder Umauglichkeit eines 
Individuums, das Guracheen und die Enr- 
scheidung Unferer General-Lazarerhs= Inspek- 
rion erholet werden solle. 
Unsere General-Kommissariate haben sich 
bei Erstattung der Berichte über Auswande- 
rungs= Gesiche militärpflichtiger Untertha- 
nen nach dieser Vorschrift genauest zu ach- 
Ren. 
. München den o. April 1810. 
Mar Joseph. 
Graf Morawitzky. 
Auf koͤniglichen allerhochsten Befehl 
der General- Sekretaͤr 
Baumuͤller. 
  
(Die Beitrags = Quote für das Asseknranz-Jahr 
180 in der Brandversicherungs= Gesellschafe 
der ehemaligen Provinz Baiern betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Nach Ausweis der geschlossenen sämtlichen 
Brandschadens-Akten, und Rechnungsbü- 
chern, und gemäß des hierüber vorgelegeen 
Vorberichrs ist für das Assekuranz-Jahr 809 
eine Konkurrenz-Beitrags-Quote mit 10- kr. 
von jedem hundert Gulden Assekuranz-Kapi- 
tal erfoderlich, und die Erhebung dieser 
Quote wurde auch bereits allergnädigst ge- 
nehmigt. — 
Den sämtlichen in dießortigem Assekurang= 
Verbande stehenden königlichen Landgerichten, 
und übrigen Behörden wird demnach dieses 
vorläufig mir dem Bemerken eröffnet, daß 
sie ohne Verzug die Einheischung der ange- 
zeigten Konkurrenz-Quote zu verfägen haben, 
(:7)
	        
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