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Koͤniglich-Baierisches
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Regierunagasblatt.
Xx. Stück. München, Samstag den 13. Mai 1810,
Bekanntmachungen.
(Die Zeugnisse der Untauglichkeit der Militär=
pflichrigen zum Kriegsdienste del Auswande-
rungs-Gesuchen betreffend)
Wir Maximilian Joseph,
don Gottes Gnaden Könfg von Baiern.
Zur Vermeidung allenfallsiger Begünsti-
gungen und Bewirkung eines durchgängig
gleichförmigen Benehmens bei Auofertigung
der Zeugnisse über die Untauglichkeit der Mi-
lirärpfüchtigen zum Kriegsdienste bei Aus-
wanderungs" Gesuchen rc. wird hiemit vor-
geschrieben, daß könftig dergleichen Zeug-
nisse von dem betreffenden Stade: und Land-
gerichtsarzte ausgefertiget, sodann aber von
der nächsten Milirdr-Sanltäts-Kommission
bestärtger und unterzeichner, und im Falle
einer zwischen diesen beiden Behörden etwa
eintretenden Verschiedenheiten der Meinung
über die Tauglichkeir oder Umauglichkeit eines
Individuums, das Guracheen und die Enr-
scheidung Unferer General-Lazarerhs= Inspek-
rion erholet werden solle.
Unsere General-Kommissariate haben sich
bei Erstattung der Berichte über Auswande-
rungs= Gesiche militärpflichtiger Untertha-
nen nach dieser Vorschrift genauest zu ach-
Ren.
. München den o. April 1810.
Mar Joseph.
Graf Morawitzky.
Auf koͤniglichen allerhochsten Befehl
der General- Sekretaͤr
Baumuͤller.
(Die Beitrags = Quote für das Asseknranz-Jahr
180 in der Brandversicherungs= Gesellschafe
der ehemaligen Provinz Baiern betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Nach Ausweis der geschlossenen sämtlichen
Brandschadens-Akten, und Rechnungsbü-
chern, und gemäß des hierüber vorgelegeen
Vorberichrs ist für das Assekuranz-Jahr 809
eine Konkurrenz-Beitrags-Quote mit 10- kr.
von jedem hundert Gulden Assekuranz-Kapi-
tal erfoderlich, und die Erhebung dieser
Quote wurde auch bereits allergnädigst ge-
nehmigt. —
Den sämtlichen in dießortigem Assekurang=
Verbande stehenden königlichen Landgerichten,
und übrigen Behörden wird demnach dieses
vorläufig mir dem Bemerken eröffnet, daß
sie ohne Verzug die Einheischung der ange-
zeigten Konkurrenz-Quote zu verfägen haben,
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