Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1810. (5)

395 
hann Esaias Seidel, Inhaber einer 
Buchdruckerei, Kunst-und Buchhandlung 
zu Sulzbach im Nabkreise entschlossen ist, 
die Carl und Leander von Eß“ 
sche Bibel 
im Druckeherauszugeben, und die Ertheilung 
eines Privilegiums gegen den Nachdruck jener 
Bibel, wovon er der Verleger selbst ist, so 
wie gegen den Verkauf fremder Nachdrücke 
in Unserem Königreiche bei Uns nachgesucht 
hat; so ertheilen Wir hiedurch diesem 
nüzlichen Unternehmen, welches um so mehr 
Unterstüzung verdient, als diese Herausgabe 
für die drei christlichen Konfessionen veran- 
staltet wurde, welches seit der Trennung der 
christlichen Parteien nicht der Fall war, Un- 
seren königlichen Schuz, und gebieten sämt- 
lichen Unterthanen Unseres Reiches, insbe- 
sondere allen darin angesessenen Buchdruckern 
und Buchhändlern bei Vermeidung Unserer 
allerhöchsten Ungnade und einer Strafe von 
einhundert Dukaten, wovon die eine Hälfte 
Unserem Aerarium, die andere Hälfte dem 
Verleger zufallen solle, — wider Wissen und 
Willen dieses rechtmässigen Verlegers die oben- 
erwähnte Bibel unter keinerlei Form weder 
selbst nachzudrucken, noch den Verkauf frem- 
der Nachdrücke zu übernehmen oder auf ir- 
gend eine Art zu begünstigen. 
Hiernach weisen Wir sämtliche Obrigkei- 
ten Unseres Königreichs an, obengenannten 
Unserem Kommerzienrath gegen alle Beein- 
trächtigung kräftigst zu schüzen, die ihnen 
angezeigten Nachdrücke sogleich wegnehmen, 
396 
und jenem zu seiner freien Disposition zustel- 
len zu lassen. 
WÊir gestatten, daß dieses Privilegium 
zu Jedermanns Nachricht und Warnung der 
oben gemeldten Bibel-Ausgabe vorgedruckt 
werde, auch soll dasselbe in gleicher Absiche 
durch Unser Regierungsblatt bekannt ge- 
macht werden. 
Zu dessen Urkunde haben Wir dlesen 
Brief eigenhändig unterzeichnet, und mit 
Unserem königlichen geheimen Instegel be- 
drucken lassen. 
Gegeben in Unserer Haupt= und Rest- 
denzstadt München den 3o. April 1810. 
Max Joseph. (1. S) 
Graf Morawitzky. 
Auf kdniglichen allerhochsten Befehl 
der General-Sekretaͤr 
Baumuͤller. 
  
(Die Konkurs-Prüfung für die Adspiranten zum 
Staatodienste bei dem königlichen General= 
Kommissariate des Alrmählkreises betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Ksnigs. 
In Folge der im rubrizirten Betreffe 
bestehenden allerhöchsten Verordnungen wird 
die erste dießjährige Konkurs. Prüfung bei 
dem königlichen General-Kommissariate des 
Alemühlkreises am Montag den 18. des 
künfstigen Monats Juni eröffnet werden. 
Alle jene Kandidaten, welche sich dieser 
Prüfung unterziehen wollen, haben in der 
Zwischenzeit sich nach den gesezlichen Vor- 
schriften bei der unterzeichneten Stelle zu 
melden, bei derselben alle und jede zur Er- 
langung der Admissson erfoderlichen Zeug=
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.