413
staltenden Lokal-Schulkommissions-Sizung
abgefaßten Visitations-Protokolle nicht nur
uͤber die wirklich, sondern auch uͤber die zweck-
maͤssig gemachten Schul-Besuche bei dem be-
treffenden koͤniglichen General-Kreis-Kom-
missariate gehörig ausgewiesen haben werden.
Die ebengenannten keniglichen Kreis-
Stellen haben in ihren jährlich einzusenden-
den Schul-Erlgenz-Etats die Rubrike: Für
die Schul-Visitationen der könig-
lichen Distrikrs-Inspektoren, als
eine künfrighin ständige Position auszuführen,
und nach Verhäliniß ihrer ganzen Kreis=
Schulen-Zahl die dafür erfoderliche Summe
in Antrag zu bringen,
Um diese Anordnungen zur allgemeinen
Kenntniß insbesondere der koͤniglichen Di-
strikts- Schulinspektoren zu bringen, ist sie
durch das königliche Regierungsblatt, und in
den monatlich erscheinenden Nachrichten
über das teursche Schulwesen im Königreiche,
bekannt zu machen.
München den 11. April 1810.
Graf Morawitzki.
Durch den Minister.
von Krempelhuber.
(Die Taren und Straf-Gefälle bel dem Ober-
ppellationsgerichte betreffend.)
Da vermöge einer an dießortige Seelle
erlassenen allerhöchsten Eneschliessung vom
s. Februar dieses Jahrs die Taren und
Straf= Gesälle nicht mehr von dem Expedi-
tionsamte des Ober-Afppellationsgerichrs,
(29“)
414
sondern durch die einschlaͤgigen Appellations-
Gerichte erhoben werden, mithin nicht mehr
erfoderlich ist, daß die Parteien zur Besor=
hung ihrer Angelegenheiten bei der unterzeich-
neten Behörde besondere Mandatarien bestel-
len, so wird für die Zukunft deren Ernennung
ihrer freien Wahl überlassen. «
Muͤnchen ben 18. Mai 1810.
Ober-Appellations-Gericht des
Koͤnigreichs Baiern.
Graf von La Rosee. Graf Reigersberg.
Frankl.
(Die Konkurs-Prüfung der Adspiranten zum
Staatsdienste für den Regen= und Un-
ter-Donaukreis betresffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Nach Vorschrift der Verordmung vom
ao. September vorigen Jahres wird hiemit
die erste dießjährige Konkurs= Prüfung der
Adspiranten zum Staaks-Dienste aus dem
Regen= und Unter: Donaukreise auf dem 8.
Jumi festgesezt. Jene Individuen, welche sich
daher dieser Prüfung unterwerfen wollen, er-
halten den Auftrag, die Ausweisungen über
die von den Gesezen hiezu bestimmten Erfo-
dernisse frühzeitig anher vorzulegen, und nach
erhaltener Eneschliessung über deren Zulässig-
keit einen Tag zuvor hier einzutreffen.
Straubing den 12. Mai 1810.
Koͤnigliches General-Kommissariat
des Regen-Kreises.
von Stichaner.
Resch.