Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1810. (5)

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(Die Konkurs-Prüfung für Adspiranten zum 
Staatsdienste im Main= Kreise betref- 
fend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Die erste dießjährige Prüfung der Adspi- 
ranten zum Staats-Dienste ist für dem 
Main-Kreise auf den à35. des künftigen Mo- 
nats Juni festgeseze. Diesenigen, welche sich 
derselben zu unterziehen gedenken, haben die 
vorschristsmässigen Zeugnisse über zurückge- 
legte Universttdts-Studlen, und bestandene 
einjaͤhrige Amts-Praxis längstens bis zum 
15. einzureichen, und den Ort ihres Aufent- 
halts nahmhaft zu machen, damit denselben 
die Entschliessung über ihre Zulassung noch 
zu rechter Zeit insinuir werden könne. 
Bamberg den 14. Mai 1810. 
Königliches General-Kommissariat 
des Main-Kreises. 
Freiherr von Stengel. 
Frledmann. 
  
(Die Konkurs-Prüfung der Adspiranten zum 
Staatsdienste im Salzach -Kreise bee- 
treffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Die erste dießjährige Prüfung für die Ad- 
spiranten zum Staats-Dienste bei unterfer- 
tigtem General-Kommissariate wird den 26. 
Monats Juni eröffnet werden. Diejenigen 
Kandidaten, welche diese Prüfung bestehen 
wollen, haben sich in, der Zwischenzeit nach 
den Porschriften der allerhöchsten Vererdnung 
—" 
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bom 20. September 1300 um die Zulassung 
zu melden, und am Tage vor der Eröffnung 
des Konkurses persönlich hierorts zu erscheinen. 
Burghausen den 17. Mai 1810. 
Koͤnigliches General-Kommissariat 
des Salzach-Kreises. 
Freiherr von Schleich. 
Sartorius. 
  
(Die Koukurs-Prüfung der Adspiranten zum 
Staatedlenste bel der kdniglichen Finanz-Di- 
rekcion des Altmühl-Kreises berreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Nach gepflogenem Benehmen mit dem 
königlichen General; Kommissariate des Alr- 
mühl-Kreises har man beschlossen, die 
dießfährige erste Konkurs= Prüfung im Finanz- 
fache sogleich nach Beendigung jener von 
Seite des besagten köutglichen General- Kom- 
missariats, welche am 18. des künftigen 
Monats Juni gehalten wird, vorzunehmen. 
Alle Kandidaten, welche die Prüfung bei 
diesseitiger Stelle nach den allerhöchsten Ver- 
ordnungen vom 8. August, und 20. Septem- 
ber rto0 zu bestehen wünschen, haben sich 
daher in den ersten 8 Tagen des Monats 
Juni mie Beilegung der erfoderlichen Quali“ 
fikations-Beweise, oder in so weit sie die- 
selbeit bei dem königlichen GeneralKreis- 
Kommissariate übergeben, unter Beziehung 
hiecauf und in jedem Falle unter Beifügung 
der Abschriften hierores schristlich zu melden, 
vor der wirklichen Ecöffmng drs Konkurses
	        
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