429
dem Berichte des koͤniglichen General-Kom-
missariats uͤber die am Ende des Schuljahres
in seinem Kreise vacant werdenden
Stipendien, und mit bestimmten
Begutachtungs--Vorschlaͤgen eines
obder mehrerer benannter Indivi—-
duen für jedes einzelne sich erledi-
gende Stipendium, zur allerhöchsten
Seelle einzusenden.
Nur auf diese genau einzuhaltende Weise
wird es möglich, die geeigneten Ministerial-
Anrrage zur Bertheilung der disponiblen
Sripendien= Renten nicht nur noch vor dem
„Anfang des nächsten Studien-Jahrs Seiner
königlichen Majestät zur allerhöchsten Enc-
scheidung vorlegen, sondern auch die erfoder-
lichen Zahlungs-Anweisungen bei den ein-
schlägigen Administramonen zu rechter Zeit
verfügen zu können.
In Absiche auf die Bestätigung im
Fortgenusse schon früher rechtmassig er-
langter und genossener (allgemeiner oder be-
sonderer) Sripendien werden die königlichen
General-Kommissariate hiemit ermächtiget,
künftighin allen jenen Sripendiaten, welche
sich über die Forrdauer ihrer fundationsmäs-
sigen Ansprüche zum Stipendiums-Genusse,
so wie über die Fortsezung ihrer Seudien
auf einer öffentlichen (in der Regel) inlän-
dischen behranstalt durch genügende Zeugnisse
ansgewiesen haben werden, ohne weitern Re-
kurs oder Bericht an Seine königliche Ma-
jestät, Bescheinigungen über den Fort-
genuß ihrer Sripendien auszustellen, welche
die einschlägigen Stiftungs-Administrationen
430
in Hinsicht auf die Fortbezahlung der tref-
senden Semestral= oder Jahres-Raten zu ho-
noriren haben. Auch hievon sind die Stu-
direnden allfährlich vor Ende des Studien-
Jahrs durch die Rekrerate in Kenntniß zu
sezen, damit dieselben sich um den Fortgenuß
ihrer Stipendien jeder Zeit unmirtelbar an
die geeignete königliche Kreis-Stelle zu wen-
den wissen. Nur in Fällen des aus beson-
dern Gründen verweigerten Fortgenusses
ist zur allerhöchsten Stelle Bericht nebst neuen
Besezungs-Vorschlägen zu erstatten.
Muͤnchen den 25. Mai 1810.
Graf Morawitzky.
Durch den Mlulster
von Krempelhuber.
Au die königlichen Stadt= und Landgerichte
der Inn= und Eisack: Kreise.
(Wegen Einsendung der Advokaten-Belträge in
vollgültigen Münzsorten.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Da unter den an die königliche Adminl-
stration der Central-Pensions= Anstalt für die
Hincerlassenen der Advokaten des Königreichs
Baiern eingesendeten Beicrägen mehrere ver-
rusene Münzsorten sich befunden haben sollen,
so werden sämtliche königliche Kand= und Stadt-
gerichte des dießortigen Geriches-Bezirkes an-
gewiesen, künftig bei Einschickung der Advo-
katen= Belträge keine devalvirren, sondern im
Königreiche Baiern vollgüleigen Münzsorten
um so gewisser an dießseitiges königliche Appel-
lationsgeriche einzuschicken, als man sonsft sol-
ches ungangbares Geld auf Kosten jener Be-
(307)