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abgeordnet. Als am Anfange des Jahres
1803 der Landtag der Bergschen Stände zu
Düsseldorf eröfnet werden sollte, ernannten
Seine Majestät den Freiherrn von Hompesch
(durch Eneschliessung vom 19. Janner 1803)
zum Hofkommissär bei dem Landtage. In-
zwischen hatten die von demselben geleisteten
Vorarbeiten es möglich gemacht, die Provinzial-
Verwaleung von Würzburg und Bamberg
vollends zu erganistren, und Freiherr von
Hompesch blieb nun als General-Kommissär
im Herzogehume Berg bis in den März 18060
we dasselbe an die Krone Frankreich abgerreten
wurde.
Bei der im November des nämlichen
Jahres vorgenommenen Organisation der Mi-
nisterial= Departements übertrugen Seine Ma-
jestät ihm das Ministerium der Finanzen mit
dem Titel und Range eines geheimen Staats-
und Konferenz-Munusters. In dieser Eigen-
schaft übernahm er im April vorigen Jahres,
als wegen Feindes-Gefahr Seine Majestaͤt
der Koͤnig und mit ihm der geheime Staaté=
und Konferenz= Minister Freiherr von Mont-
gelas die Hauptstadt verliessen, die oberste
Leitung der Geschäfte, und führre sic in dieser
kritischen Epoche auf eine Art, welche ihm
die Zufriedenheit seines Königs, die allge-
meine Liebe und Verehrung der Bewohner
Müunchens, und selbst die Achtung des Fein-
des erwarb.
Seit dem 1 3. Juni 1806 war Er Ritter-
des St. Huberrs-Ordens, so wie bereits
fruher des Johanntter: Ordens, bei der Stif-
tung des Civil-Verdienst-Ordens der Baieri=
schen Krone (im Mai 1808) erhielt Er das
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Großkreuz: auch wurden ihm im naͤmlichen
Jahre die Dekorationen des koͤniglich-hollaͤn-
dischen Ordens der Union, und des grossen
Ordens des Königreichs Würtemberg verliehen.
Die rastlose Thätigkeit, welche ihn in
seinem Geschäfrsleben karakterisicte, verließ
ihn nicht bis zu seinem Tode: zwei Tage vor
demselben ließ er sich noch im Berte referiren,
und daß er überhaupt mehr den Eingebungen
seines inmmer regen Geschäfts-Eifers, als den.
Räücksichten auf seinen Gesundheits-Zustand
folgte, konnte nicht anders als sein zu frühes
Ende beschleunigen.
Die Erinnerung dessen, was er selbst in
den drangvollsten Zeiten für die Erhaltung
und Verbesserung der Finanzen that, wird
immer gesegnet und gefeiert bleiben, und das
Andenken des edlen Staarsmannes in dem
dankbaren Vaterlande fortleben.
Beförderungen.
National-Garde lI. und III. Klasse.
Bei der National: Garde II. Klasse, in
der gten mebilen Legion, 4ten Kompagnie
des zweiten Bataillons, rückt gemäß aller-
höchster Entschliessung vom 28. Dezember
vorigen Jahrs der bisherige Oberlieutenant
Johann Repomuk Kellhammer in die er-
ledigte Hauprmanus-Stelle vor;
der bisherige erste Unterlieutenant derselben
Sebastian Brunnhuber wird Oberlien-
tenanr, — und der biaherige zweite Unterlieu-
tenam Michael Mayer erster Unterkieurenant,
und der als zweiter Unterlieutenant gewählte
Franz Peter von Griesbach wird bestätiger.