Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1810. (5)

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abgeordnet. Als am Anfange des Jahres 
1803 der Landtag der Bergschen Stände zu 
Düsseldorf eröfnet werden sollte, ernannten 
Seine Majestät den Freiherrn von Hompesch 
(durch Eneschliessung vom 19. Janner 1803) 
zum Hofkommissär bei dem Landtage. In- 
zwischen hatten die von demselben geleisteten 
Vorarbeiten es möglich gemacht, die Provinzial- 
Verwaleung von Würzburg und Bamberg 
vollends zu erganistren, und Freiherr von 
Hompesch blieb nun als General-Kommissär 
im Herzogehume Berg bis in den März 18060 
we dasselbe an die Krone Frankreich abgerreten 
wurde. 
Bei der im November des nämlichen 
Jahres vorgenommenen Organisation der Mi- 
nisterial= Departements übertrugen Seine Ma- 
jestät ihm das Ministerium der Finanzen mit 
dem Titel und Range eines geheimen Staats- 
und Konferenz-Munusters. In dieser Eigen- 
schaft übernahm er im April vorigen Jahres, 
als wegen Feindes-Gefahr Seine Majestaͤt 
der Koͤnig und mit ihm der geheime Staaté= 
und Konferenz= Minister Freiherr von Mont- 
gelas die Hauptstadt verliessen, die oberste 
Leitung der Geschäfte, und führre sic in dieser 
kritischen Epoche auf eine Art, welche ihm 
die Zufriedenheit seines Königs, die allge- 
meine Liebe und Verehrung der Bewohner 
Müunchens, und selbst die Achtung des Fein- 
des erwarb. 
Seit dem 1 3. Juni 1806 war Er Ritter- 
des St. Huberrs-Ordens, so wie bereits 
fruher des Johanntter: Ordens, bei der Stif- 
tung des Civil-Verdienst-Ordens der Baieri= 
schen Krone (im Mai 1808) erhielt Er das 
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Großkreuz: auch wurden ihm im naͤmlichen 
Jahre die Dekorationen des koͤniglich-hollaͤn- 
dischen Ordens der Union, und des grossen 
Ordens des Königreichs Würtemberg verliehen. 
Die rastlose Thätigkeit, welche ihn in 
seinem Geschäfrsleben karakterisicte, verließ 
ihn nicht bis zu seinem Tode: zwei Tage vor 
demselben ließ er sich noch im Berte referiren, 
und daß er überhaupt mehr den Eingebungen 
seines inmmer regen Geschäfts-Eifers, als den. 
Räücksichten auf seinen Gesundheits-Zustand 
folgte, konnte nicht anders als sein zu frühes 
Ende beschleunigen. 
Die Erinnerung dessen, was er selbst in 
den drangvollsten Zeiten für die Erhaltung 
und Verbesserung der Finanzen that, wird 
immer gesegnet und gefeiert bleiben, und das 
Andenken des edlen Staarsmannes in dem 
dankbaren Vaterlande fortleben. 
Beförderungen. 
National-Garde lI. und III. Klasse. 
Bei der National: Garde II. Klasse, in 
der gten mebilen Legion, 4ten Kompagnie 
des zweiten Bataillons, rückt gemäß aller- 
höchster Entschliessung vom 28. Dezember 
vorigen Jahrs der bisherige Oberlieutenant 
Johann Repomuk Kellhammer in die er- 
ledigte Hauprmanus-Stelle vor; 
der bisherige erste Unterlieutenant derselben 
Sebastian Brunnhuber wird Oberlien- 
tenanr, — und der biaherige zweite Unterlieu- 
tenam Michael Mayer erster Unterkieurenant, 
und der als zweiter Unterlieutenant gewählte 
Franz Peter von Griesbach wird bestätiger.
	        
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