Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1810. (5)

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riglichen Landgerichts Vilsbiburg, Dices 
Regensburg, in Erledigung. 
Die Seelenzahl ist 454; sie hat eine 
Filial mit einem exponirten Hilfspriester. 
Sie erträgt an Widdum, Zehend und 
Stolgebühren ungefähr 22o0o fl. 
Die Ausgaben hingegen belaufen sich 
auf 88 fl. 4% kr. mit dem Bemerken, daß 
vermöge geistlicher Raths= Eneschließung 
vom 17. Mai rg dem durch Brand 
verunglückten Pfarrer Spicker bewilliget 
wurde, für seine geführte Neubaute die 
Summe von 2820 fl. S kr. #d onos Suc- 
bessorum zu verweisen, wovon jedoch dessen 
eigene Aussizjahre noch abzuziehen kommen. 
Die geeigneten Kompetenten haben sich 
in Zeit von 14 Tagen um diese Pfarrei 
zu melden. « 
Burghausen den 28. Mai 1810. 
Königliches General-Kommissariat 
dee Salzach-Kreises. 
Freiherr von Schleich. 
Wolff. 
(Die Erledigung der Pfarrei Aibling betref- 
kend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Durch die allergnddigste Versezung des 
Pfarrers Johann Evangelist Wieser von 
Aibling auf die Pfarrei Moosen Landge- 
richts Erding (Siehe St. 23. S. 40% ist er- 
stere Pfarrei in Erledigung gekommen. Sie 
liegt im Landgerichte Rosenheim, Diäcks 
Freising; die Seelenzahl erstreckt sich auf 
448 
2135. — Die Einnahmen aus dem Wid- 
dum, Zehend, grundherrlichen Recheen, und 
Stolgebühren bestehen in jährlich beilaͤufig 
1671 fl. Zo kr. Es befindea sich bei dieser 
Pfarrei drei Kuratien und zwei Filiale. 
Diejenigen Priester, welche um diese 
Pfarrei zu kompetiren wünschen, und sich 
über die hiezu gesezlich erforderlichen Eigen- 
schaften ausweisen können, haben sich mit 
ihren Binschriften und Zeugnissen bei der un- 
terfertigten Stelle binnen 14 Tagen zu melden. 
Burghausen den r. Juni 1810. 
Königliches General' Kommissariat 
lMPdes Salzach-Kreises. 
Freiherr von Schlelch. 
Wolff. 
  
Den gefreiten Gerichtsstand des Freiherrn von 
Freiberg betreffend.) 
Seine Königliche Majestät haben, un- 
term z2z. dieses, dem Freiherrn von Frei- 
berg auf Hirbel den unterm 4. November 
vorigen Jahres einsweilen bewilligeen privi- 
legirten Gerichtsstand auf weirere sechs Me- 
nate allergnddigst zugestanden. 
München den 26. Mai 1810. 
  
  
(Die provisorische Verlegung des Anrsizes der 
allgemeinen Stiftungs-Administration Hei- 
deck nach Roth betreffend.) 
Seine Königliche Majestär haben alles 
gnäbigst geruhet, den St#z der allgemeinen 
Stistungs-Administration Heideck im Als
	        
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