Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1810. (5)

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Zeitfrist der allerhoͤchsten Stelle in Antrag 
bringen solle; so werden demnach alle dieje- 
nigen, welche um eine Anwalts-Stelle bei 
einem der vorerwaͤhnten Landgerichte im Inn- 
kreise zu kompetiren wuͤnschen, und sich uͤber 
die hiezu erfoderlichen Eigenschaften ausweisen 
koͤnnen, hiemit aufgefodert, sich mit ihren 
belegten Bittschriften bis ersten 
künftigen Monats August bei der 
unterfertigten Stelle um so gewisser zu mel- 
den, als nach Verlauf dieser Frist der Vor- 
schlag unausgehalten an die allerhöchste Scelle 
erstattet werden muß; nur wird noch bemerke, 
daß 
I. vermäg einer nachtráglichen allerhöchsten 
Entschliessung vom 3. laufenden Monars 
auch solche Individ#uen zu Advokatenstel- 
len in Vorschlag gebracht werden därfen, 
welche die Doctors-Würde nichr erhalten 
haben, wenn sie nur die hohe Schule 
besuchr, und die Rechte absolvirt hatten; 
hingegen 
. die Beweise über bestandene Konkurs- 
Prüsung nur von der Zeic nothwendig 
sind, als sie für den Innkreis vorge- 
schrieben sind, solglich für die frühere Zeit 
die bisher gewöhnliche Richterprüfung, 
und die Ertheilung eines Wahlfähigkeirs= 
Dekreis zureiche. 
Innsbruck den 10. Juli 1810. 
Koͤnigliches Appellationsgericht 
der Inn-und Eisack-Kreise. 
Freiherr von Welden. 
von Franzin. 
  
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(Die Erledigung der Pfarrei Regelsbach 
berreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Durch Beförderung des bisherigen Pfar- 
rers ist die protestantische Pfarrstelle zu Re- 
gelsbach, Landgerichts Schwabach, erledige. 
Das Pfarrame har in Regelsbach und 
den ohne Filial-Kirche eingepfarrten Orten 
eine Gemeinde von 370 Erwachsenen und 133 
Kindern zu besorgen. 
Die Pfarr-Einkünfte sind auf den reinen 
Ertrag von 663 fl. farirt, woven 6385 fl. 
tarabel sind. Unter diesen ist der reine Ertrag 
des Kleinzehenten mit à76 fl. begriffen. 
Komperenten haben sich binnen 4 Wochen 
vorschriftmässig zu melden. 
Rürnberg den 7. Juli r810. 
Königliches General-Kommissariat 
des Pegniz-Kreises als prote- 
stantisches General-Dekanat 
Freiherr von Lerchenfeld. 
Lippmann. 
(Die Enled dung der Pfarrei Welshofen 
betrefsend.) 6 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Durch die Versezung des bisherigen Pfar- 
rers zu Welshofen Priester Nemmer auf die 
Pfarrei Biburg im Landgerichte Dachau, ist 
erskere erlediget.“. 
Bei derselben bestehen 2. Filialen und 
eine Seelenzahl von 250. 
Sie zieht ihre Renten aus Widdum, Ze- 
henten, und Stolgebuͤhren, und ertraͤgt jaͤhr- 
lich im Durchschnitte s bis 600 fl. 
*)) Regierungsblatt Stück 26. Seite 452. 
(38“)
	        
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