Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1810. (5)

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nung von 15o sl. fuͤr jeden Hilfs- 
priester keinen reinen Ertrag von 
boo fl. abwerfen, und für alle Be- 
neficien, die nicht #o fl. ertragen, 
sind die Staatsauflagen, welche auf 
die unter dem Ertrage begriffenen 
Rustikal= und Dominikalre#nten tref“ 
fsen, mit dem laufenden Etatsjahre 
anfangend, aus den Rentamtekassen 
vorzuschießen, und mir den übrigen 
Steuern in Einnahme, zugleich aber 
als Vorschuß zur Dozations-Ergän= 
zung der Geistlichen wieder in Aus- 
gabe zu stellen. 
2) Kriegsperaͤquations- und Kommunal= 
Auflagen, welche auf derlei Pfarreien 
und Benesicien fallen, sind auf die 
übrigen Gemeindsglieder zu reparti- 
ren, welche schuldig sind, ihre Geist- 
lichen wenigstens in dieser Beziehung 
von einer Last zu befreien, welche ihre 
Kompetenz schmälern würde. 
3) Unsere Finanz-Direktionen haben die 
Verzeichnisse der Pfarreien und Be- 
neficien, welche auf solche Art durch 
das Aerar respective durch die Ge- 
meinden den Ersaz der öffenrlichen 
Abgaben erhalten, herzustellen, hierin 
den Ertrag der Pfründe nach den 
Steuerfassionen und andern Behelfen, 
und den Betrag der vom Aerar hie- 
für vorzuschießenden ordentlichen und 
außerordentlichen Steuern bestimmt 
anzuzeigen, und solche binnen 4 Wo- 
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chen an Unser geheimes Finanz-Mi- 
nisterium einzusenden. 
München den 19. Juni 1310. 
Aus Seiner Majestät des Königs 
Special-Vollmacht. 
Graf vren Montgelas. 
Auf königlichen allerhöchsten Befehl 
der General-Sekretär 
G. Geiger. 
  
(Die Herausgabe von baierischen Landkartenm 
betreffend.) 
Wir Marximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Wir haben bereits durch wiederholte Ve- 
ordnungen festgesezt, daß keine statistischen 
Notizen, oder sonstigen Angaben und Be- 
merkungen, zu deren Kenntniß man nur durch 
Dienstes-Verhältnisse mittelbar oder unmit- 
telbar gelangen konnte, ohne Unsere beson- 
dere Bewilligung dem Duucke übergeben 
werden dürfen. 
Da Wir bemerken, daß von den Ma- 
terialien Unseres statistisch topographischen 
Büreau's verschiedentlich Misbrauch gemacht 
werde, und Wir einerseits die Herausgabe 
derselben zu einigem Ersaze der hierauf ver- 
wendeten bedeutenden Kosten vorbehalten, 
anderseits densenigen, welche aus Berufe 
oder Neigung sich nähere geographische 
und topographische Kenntniß ihres Vater- 
landes zu erwerben wünschen, die unnüzen 
Kosten für unrichtige und unvollständige 
Produkte dieser Art ersparen wollen; so ha-
	        
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