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nung von 15o sl. fuͤr jeden Hilfs-
priester keinen reinen Ertrag von
boo fl. abwerfen, und für alle Be-
neficien, die nicht #o fl. ertragen,
sind die Staatsauflagen, welche auf
die unter dem Ertrage begriffenen
Rustikal= und Dominikalre#nten tref“
fsen, mit dem laufenden Etatsjahre
anfangend, aus den Rentamtekassen
vorzuschießen, und mir den übrigen
Steuern in Einnahme, zugleich aber
als Vorschuß zur Dozations-Ergän=
zung der Geistlichen wieder in Aus-
gabe zu stellen.
2) Kriegsperaͤquations- und Kommunal=
Auflagen, welche auf derlei Pfarreien
und Benesicien fallen, sind auf die
übrigen Gemeindsglieder zu reparti-
ren, welche schuldig sind, ihre Geist-
lichen wenigstens in dieser Beziehung
von einer Last zu befreien, welche ihre
Kompetenz schmälern würde.
3) Unsere Finanz-Direktionen haben die
Verzeichnisse der Pfarreien und Be-
neficien, welche auf solche Art durch
das Aerar respective durch die Ge-
meinden den Ersaz der öffenrlichen
Abgaben erhalten, herzustellen, hierin
den Ertrag der Pfründe nach den
Steuerfassionen und andern Behelfen,
und den Betrag der vom Aerar hie-
für vorzuschießenden ordentlichen und
außerordentlichen Steuern bestimmt
anzuzeigen, und solche binnen 4 Wo-
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chen an Unser geheimes Finanz-Mi-
nisterium einzusenden.
München den 19. Juni 1310.
Aus Seiner Majestät des Königs
Special-Vollmacht.
Graf vren Montgelas.
Auf königlichen allerhöchsten Befehl
der General-Sekretär
G. Geiger.
(Die Herausgabe von baierischen Landkartenm
betreffend.)
Wir Marximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Wir haben bereits durch wiederholte Ve-
ordnungen festgesezt, daß keine statistischen
Notizen, oder sonstigen Angaben und Be-
merkungen, zu deren Kenntniß man nur durch
Dienstes-Verhältnisse mittelbar oder unmit-
telbar gelangen konnte, ohne Unsere beson-
dere Bewilligung dem Duucke übergeben
werden dürfen.
Da Wir bemerken, daß von den Ma-
terialien Unseres statistisch topographischen
Büreau's verschiedentlich Misbrauch gemacht
werde, und Wir einerseits die Herausgabe
derselben zu einigem Ersaze der hierauf ver-
wendeten bedeutenden Kosten vorbehalten,
anderseits densenigen, welche aus Berufe
oder Neigung sich nähere geographische
und topographische Kenntniß ihres Vater-
landes zu erwerben wünschen, die unnüzen
Kosten für unrichtige und unvollständige
Produkte dieser Art ersparen wollen; so ha-