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Dieser Unserer Erklaͤrung zufolge finden
Wir Uns bewogen, sowohl
A. uͤber die Kompetenz Unsers geheimen
Rathes, als
B. uͤber die in Faͤllen der Rekurse zu
beobachtenden Fatalien von der ersten
zur zweiten, und von der zweiten
zur dritten Instanz, dann
C. in Bezug auf die weiteren dabei zu
beobachtenden Förmlichkeiten folgende
Bestimmungen zu erlassen, und zu
verordnen wie folgt:
I. Titel.
Von der Kompetenz des geheimen Rathes.
Art. 1. Zur Berufung an Unsern ges
heimen Rath sind, wenn auch zwei gleich-
lautende Erkenntnisse der untern Instanzen
vorliegen, geeignet:
1) die Kultursstreitigkeiten;
à) Gewerbsstreice über Berechtigung zum
Gewerbe, oder zwischen mehreren Be-
rechtigten;
3) Beschwerden über verweigerte rechtli-
che Entschüdigungen wegen Weg:,
Straßen= und Brückenbauten;
4) über Dolizei-Confiskations= Strafen;
5) Posireklamationen;
6) Beschwerden über Erkenntnisse, die
Dienstesvergehungen der Postbeamten
betrissend, nach dem Regierungsblatt
v. J. 1808. Seite 2265.
7) uͤber Postbeeintraͤchtigungen;
8) uͤber Erbenntnisse in Kriegs-Konkur-
renz-Sochen;
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9) in Nachsteuer-Sachen;
10) Streitigkeiten der Stiftungen unter
sich;
11) uͤber Erkenntnisse in Aufschlags-Du
fraudationen;
12) in Maut-Defraudationen;
13) in Salz-Defraudationen;
14) in Stempel-Defraudationen;
15) in Lotto-Defraudationen;
10) über Erkenntnisse in
Sachen;
17) Beschwerden, die aus einer durch das
Verfahren der Unterbehörden entstan-
denen Kränkung des Eigenthums ent-
springen, worüber der Rekurs an die
ordentlichen Gerichtshöfe nach den be-
stehenden Verordnungen nicht gestat-
tet ist.
Forstpolizei-
Art. 2. Um aber in den obengenannten
Gegenständen den Rekurs an Unsern gehei-
men Rath introduciren zu können, muß die
gravirliche Summe den Betrag von
4% Gulden erreichen.
Art. 3. In diese 400 Gulden werden
bei den Aufschlag= Salz= und Maut-De-
seraudationen nicht nur der Betrag der
Haupt= sondern auch jener der Neben-
strafe eingerechnet.
Art. 4. Einer Summa appellabilis be-
darf es aber nicht:
a) bei Beschwerden uͤber Erkenntnisse,
welche Dienstesrergehungen der Post-
beamten betressen,