Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1810. (5)

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Kriminalordnung Tit. IV. Abschn. II. 
angeordneten Berichtserstattungen zu dem 
Ministerialdepartement der Justiz anbetrifft, 
Unsere Verordnung vom o. Dezember 1308. 
(Regierungsblatt vom J. 1809. S. s4.) 
auch in Unserer Provinz Baireuth in An- 
wendung gebracht werden solle. 
Uebrigens sind in den Fällen, wo bei 
Kriminalurtheilen noch Unsere allerhöchste 
Bestätigung erfoderlich ist, die Akten nebst 
Urtheil unmittelbar zu Unserm Justiz-Mi- 
nisterium einzusenden. 
Hiernach har sich Unsere Regierung 
zu Baireuth zu achten, und deßhalb die 
nöthigen Ausschreibungen und Bekanntma= 
chungen an die ihr untergebenen Unterbe- 
hörden zur gleichfalstgen Nachachtung zu 
besorgen. 
künzhen den 12. August 1810. 
Max Joseph. 
Graf Morawitzky. 
Auf koniglichen allerhochsten Befehl 
der General-Sekretär 
Nemmer. 
  
Auftrag 
an sämtliche Stadt = und Landgerichte des 
Nab= und Pegniz-Kreises. 
(Den Justand der Gefängnisse betreffend.) 
Im Namen Seiner Mafjestät des Königs. 
Da das königliche Appellationsgericht des 
Nab-und Pegniz-Kreises beschlossen hat, sich 
über den Zustand der Frohnvesten der dem- 
selben untergebenen Stadt und Landgerichte 
in verlässige Kenntniß zu sezen; so wird 
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saͤmtlichen besagten Justizbehoͤrden des Pegniz- 
und Nab-Kreises aufgetragen, längstene in 
Zeit 4 Wochen anher einzuberichten: 
2. Wie weit die Frohnvesten von der Amte- 
wohnung entferne sind — 
b. wie viele Keuchen in denselben sich be- 
finden — 
c. ob solche gesund, 
d. hinreichend fest, und 
e. so geordnet, oder angelegt sind, daß sich 
nicht allenfalls die Inkulpaten unter 
sich leicht unterreden, oder wohl gar 
mie ausser dem Amthause sich befind- 
lichen Personen leicht colludiren können; 
endlich 
f. ob, und wie viele Verhörszimmer sich 
in der Frohnveste befinden. 
Amberg den 3. August 1 Sl#. 
Königliches Appellationsgericht des 
Nab= und Pegniz-Kreises. 
Freiherr v. Egckher. 
Wunderlich. 
  
Bekanntmachungen. 
  
(Die dieß jährige Prüfung der Schuldienst-Erspek- 
tanten des Lechkreises betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Am 77. und 18. September wird man 
mit den Präparanden des Lechkreises, welche 
in die Liste der Schuldienst-Erspektanren wün- 
schen ausgenommen zu werden, und am 2c. 
und 21. mit den Erseektanten, welche sich 
um die Versezung in eine höhere Klasse be-
	        
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