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Wir werden die Strenge dieser Strafen
um so weniger mildern, und auf die gewoͤhn-
lichen Entschuldigungen mit der Dringenheit
der Auslagen um so weniger Ruͤcksicht neh-
men, als es die Pnicht Unserer Unterbehoͤrden
ist, die Kommunal= und Kriegs-Geldbedürf-
nisse zeitig anzuzeigen, und wegen deren
Befeiedigung Unsere allerhöchste Entschlies
sung zu erholen; für den äussersten Fall aber,
wenn Gefahr auf dem Verzuge haftek, ihnen
bekannt ist, daß Wir lleber die beträchelich-
sten Vorschüsse aus Unserem Finanz-Verms-
gen leisten lassen, als Unsere Unterthanen
der willkührlichen Besteuerung Unserer Be-
amten Preis geben.
dünchen den 16. August 1810.
Max Joseph.
Graf von Montgelas.
Auf konegkichen allerhdchsten Befehl
der Gencral-Sekretár
G. Geiger.
Bekanntmachungen.
(Das Ben hmen des Herrn Fürse#ischofs in Eich-
stadt, hinsichrlich der National-Garde, be-
treffend.)
Ministerium der auswärtigen An-
gelegenheirten.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Das unterm Heutigen an den Herrn Fürst-
bischof in Eichstädt über dessen Benehmen
hinsichtlich der National= Garde ergangene
allerhöchste Reskript wird hiedurch allgemein
68#.
bekannt gemacht. München den ro. August
1810.
Graf von Montgrlas.
Durch den Minlster,
der General- Sekretaͤr
Baumuͤller.
ELEIITIIV
von Gottes Gnaden Koͤnig von Baiern.
Unsere Gnade und geneigten Willen zuvor:
Hoch vuͤrdiger Fuͤrst! Schon im verflossenen
Jahre hatte sich Unsere Narional-Garde Zter
Klasse zu Eichstädt niche nur eines Geschenkes
zu erfreucn, welsches der Herr Fürstbischof der-
selben mit einer Fahnt machte, sondern sie ver-
nahm auch aus dessen Murde die väterliche
Ermahnung zur Treue gegen Uns, Unser
königliches Haus und das Vaterland. Wenn
Wir hierin einen unzweideueigen Beweis der
ergebenen Gesinnungen des Herrn Fürstbi=
schofs gegen Uns mit Vergzuügen erkatineen,
sd konnen Wir auch nicht anders als mie
gleichem Vergungen die neuerliche schöne Hand-
lung desselben vernehmen, indem der Herr
Fürstbeschof elne Schuld der genanmen Na-
tional- Garde für beigeschafte Bewaffnung und
Uniformirung in der Summe von 1732 fl.
aus eigenen Mitteln zu bezahlen übernahm.
Wir bezeugen hierdurch dem Herrn Fürst-
bischof über diese Dessen edle Denkart aus-
sprechende Handlung Unser allergndigstes
Wohlgefallen, und werden bei jeder Gelegen-
heit gerne beweisen, daß Wir diese patrioti-
schen Gesinnungen im verdienten Grade wür-
digen.