Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1810. (5)

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Wir werden die Strenge dieser Strafen 
um so weniger mildern, und auf die gewoͤhn- 
lichen Entschuldigungen mit der Dringenheit 
der Auslagen um so weniger Ruͤcksicht neh- 
men, als es die Pnicht Unserer Unterbehoͤrden 
ist, die Kommunal= und Kriegs-Geldbedürf- 
nisse zeitig anzuzeigen, und wegen deren 
Befeiedigung Unsere allerhöchste Entschlies 
sung zu erholen; für den äussersten Fall aber, 
wenn Gefahr auf dem Verzuge haftek, ihnen 
bekannt ist, daß Wir lleber die beträchelich- 
sten Vorschüsse aus Unserem Finanz-Verms- 
gen leisten lassen, als Unsere Unterthanen 
der willkührlichen Besteuerung Unserer Be- 
amten Preis geben. 
dünchen den 16. August 1810. 
Max Joseph. 
Graf von Montgelas. 
Auf konegkichen allerhdchsten Befehl 
der Gencral-Sekretár 
G. Geiger. 
  
Bekanntmachungen. 
(Das Ben hmen des Herrn Fürse#ischofs in Eich- 
stadt, hinsichrlich der National-Garde, be- 
treffend.) 
  
Ministerium der auswärtigen An- 
gelegenheirten. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Das unterm Heutigen an den Herrn Fürst- 
bischof in Eichstädt über dessen Benehmen 
hinsichtlich der National= Garde ergangene 
allerhöchste Reskript wird hiedurch allgemein 
68#. 
bekannt gemacht. München den ro. August 
1810. 
Graf von Montgrlas. 
Durch den Minlster, 
der General- Sekretaͤr 
Baumuͤller. 
ELEIITIIV 
von Gottes Gnaden Koͤnig von Baiern. 
Unsere Gnade und geneigten Willen zuvor: 
Hoch vuͤrdiger Fuͤrst! Schon im verflossenen 
Jahre hatte sich Unsere Narional-Garde Zter 
Klasse zu Eichstädt niche nur eines Geschenkes 
zu erfreucn, welsches der Herr Fürstbischof der- 
selben mit einer Fahnt machte, sondern sie ver- 
nahm auch aus dessen Murde die väterliche 
Ermahnung zur Treue gegen Uns, Unser 
königliches Haus und das Vaterland. Wenn 
Wir hierin einen unzweideueigen Beweis der 
ergebenen Gesinnungen des Herrn Fürstbi= 
schofs gegen Uns mit Vergzuügen erkatineen, 
sd konnen Wir auch nicht anders als mie 
gleichem Vergungen die neuerliche schöne Hand- 
lung desselben vernehmen, indem der Herr 
Fürstbeschof elne Schuld der genanmen Na- 
tional- Garde für beigeschafte Bewaffnung und 
Uniformirung in der Summe von 1732 fl. 
aus eigenen Mitteln zu bezahlen übernahm. 
Wir bezeugen hierdurch dem Herrn Fürst- 
bischof über diese Dessen edle Denkart aus- 
sprechende Handlung Unser allergndigstes 
Wohlgefallen, und werden bei jeder Gelegen- 
heit gerne beweisen, daß Wir diese patrioti- 
schen Gesinnungen im verdienten Grade wür- 
digen.
	        
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