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wegen des Inhalts, der Anmeldung und ihrer
Beilagen in der koͤniglichen Instruktion ent-
haltene Vorschriften sorgfaͤltig zu beobachten,
auch (die Bittschrift ausgenommen) Alles,
was eingesendet werden muß, in duplo ein-
zureichen. Bei Bernachlaͤßigung irgend eines
wesentlichen Requisits wäre die Nichtzulas-
sung zu dem jezigen Prüfungs-Termine un-
vermeidlich. Diesenigen hingegen, welche sich
dazu qualisieiren, werden in der nämlichen
Ordnung, we ihre Meldungen an bie könig-
nigliche Kommission zur theologischen Auf-
nahms-Prüfung eingehen, dazu durch beson-
dere Ausschreiben mit Anzeigung des Predigt-
Textes einberufen werden.
Nürnberg den 17. Jänner 1810.
Konigliche Kommission zur theolo-
gischen Aufnahms-Prüfung.
Cella. Pauluc. Junge. Seidel.
* Kiefhaber.
(Die Erledigung der Pfarreien Erioried und
Wollbach betreffend.)
Im Namen Seiner Magestät des Königs.
Durch allergnäddigste Versezung des Pfar-
rers Kaver Lutz nach Hofdorf, so wie durch
den am 1. Jänner l. J. erfolgten Tod des
Parrers Sebastian Diepold sind die Pfar-
treien Erisried und Wollbach in Erle
digung gekommen.
Die erstere, im Landgerichte und Landka-
pitel Mindelheim und in der Diözes Augsburg
gelegen, begreift nebst dem Dorfe Erieried
auch die Weiler Wipfel, Walchs und Gron-
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au; dann 7 Häuser des nach Oberaherbach
eingepfarrten Dorses Stötten in sich, ent-
hält eine Bevölkerung von 215 Seelen, dar-
unter 170 Kommunikanren, und gewährt nach
dem Miteelanschlage ein jährliches Einkom=
men von 1200 fl. Auf dem Pfarrhofe haf-
tet aber noch ein mit vier Prozent zu verzinsendes
Bauschillings-Kapital von 3022 fl. 30 kt.
wovon alljaͤhrlich am 1. April, außer der Be-
zahlung der verfallenen Zinse, 118 fl. 58 kr.
zu reluiren sind.
Die andere Pfarrei liege im Landgerichte
Zusmarghausen, im Bisthume Augsburg, im
Wahldekanate Dierkirch und im Landkapitel
Agawang; schließt bloß in sich das Dorf
Wollbach, ist bevölkert mit 213 Seelen, wor-
unter sich 70 männliche und 80 weibliche Kom-
munikanten befinden, und erträgt jährlich
a) an Zehenten 352 fl.
b) an Opfern und Stollgebühren 32 fl.,
miehin 384 fl.
Diejenigen Priester, welche um diese er-
ledigten Pfarrämter zu kompetiren wünschen,
und sich über die hiezu gesezlich erfoderlichen
Eigenschaften ausweisen können, haben sich
mit ihren Biteschristen und Zeugnissen bei
dem unterfertigten königlichen General-Kreis=
Kommissariate binnen 1.3 Tagen zu melden.
Augsburg den 20. Jännec 1810.
Königliches General-Kommissariar
des Lechkreises.
von Mertz.
von Heinleth.
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