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Königlich-Baierisches
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Regierungsbat t.
XII. Stück. München, Mittwoch, den 29. August 1810.
Allgemeine Verordnungen.
(Die Erklärung der Professoren bei den höhern
Lehr-Anstalten als Staatsdiener betreffend.)
Wir Marimilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Balern.
D. es billig ist, daß dem Stande, wel-
chem die höhere National-Bildung anver-
traut ist, auch die Vortheile zu Theil wer-
den , welche in der Konstitution Unsers
Reiches den wirklichen Staatsbeamten zu-
gesichere sind, so verordnen Wir
daß nebst den Universttäts-rofessoren
auch die Professoren bei den höhern Lehr-
Anstalten, nämlich bei den Lyceen, Gym-
nasien und Real-Instituten, wenn sie
volle 6 Jahre ein ordentliches Lehrame
bei einem der genannten Seudien-Insti-
tute ununterbrochen und zu Unserer Zu-
friedenheit versehen haben, den übrigen
Staatsbeamten gleich geachtet, und nach
der Dienstes-Pragmatik vom 1. Jluner
1803; behandelt werden sollen.
Auch erneuern Wir, was zum Vor-
theile den geistlichen Professoren in der
Verordnung über die Konkurse zur Be-
sezung der Pfacreien am Zo. December
1806. G. 10. (Regierungsblatt 1807.
St. VII. S. 271.) dann in der Instruktion
über die Prüfung protestantischer Pfarr-
amts-Kandidaten und deren Beförderung
im 4. Abschnitte G. V. d. b. i. (Regierungs-
blatt 1800. St.X. S. 232 u. 233.)bereits
enthalren ist, und wollen, daß dieses künf-
tig streng eingehalten werde.
Wir werden Uns überdieß angelegen
sepn lassen, auch das Schicksal der übri-
gen öffentlichen Lehrer seiner Zeit nach
Möglichkeit zu verbessern; dagegen erwarten
Wir, daß die bei den verschiedenen Unter-
richts-Anstalten Unsers Königreiches ange-
stellten Lehrer durch diese ehrenvolle Aus-
zeichnung von neuem Eifer für die sorgfäl-
tigste Erfüllung ihrer wichtigen Amtpflich=
ken werden belebt, und bei den Seudiren-
den, besenders in den jungen Geistlichen,
ein größeres Interesse, als man zeither
wahrzunehmen Gelegenheit hatte, für den
Lehrstand werde geweckt werden.
Muͤnchen den 14. August 1810.
Max Joseph.
Graf von Moncgelas.
Auf königlichen allerhöchsten Befehl
der General-Sekretär
F. Kobell.
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