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Unsere Verordnung vom raten dieses Monats
(Regierungsblatt St. XXXVIII. S. 646.)
rücksichtlich des Instanzen-Verhältnisses und der
Rechtsmittel in Kriminalsachen auf die Provinz
Baireurh ausgedehnt worden sind, nunmehr
auch in dem mic dem Konigreiche vereinigten
ehemaligen Fürstemhume Regensburg ihre An-
wendung finden sollen.
München den 26. August 1810.
Max Joseph.
Graf Reigersberg.
Auf kduiglichen allerhoͤchsten Befehl
der General-Sekretär
Nemmer.
(Die geistliche Gerichtsbarkeit in dem ehemaligen
Fürstenthume Regensburg betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Batern.
Nachdem das Fürstenthum Regensburg
mit Unserm Königreiche vereiniget worden, so
erbkldren Wir hiemit die geistliche Gerichtsbar=
keit, so weit sich dieselbe auf bürgerliche
Handlungen und Verhälenisse bezieht, und
jeden privilegirten Gerichtsstand der geistlichen
Personen für erloschen und aufgehoben. Da-
her ist von nun an die Kirche sammt ihren
Dienern in allen weltlichen Dingen den bür-
gerlichen Gesezen und den ordentlichen Gerich-
ten des Staats, nach den Bestimmungen Un-
sers organischen Edikts vom 24. Maͤrz vorigen
Jahres (Regierungsblatt 1800 St. XXXX.)
und Unsers organischen Edikts über die Ge-
richtsverfassung vom à4. Juli 1go8 (Regie-
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rungeblatt rgog. Stück XXXXIII.) untes-
worfen.
München den 30. August 1870.
Max Joseph.
Graf Reigersberg.
Auf kdniglichen allerhöchsten Befehl
der General-Sekretär
Nemmer.
Bekanntmachungen.
(Die Erledigung der Pfarrei Affaltern betr.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Durch den am ao. Juli erfolgten Tod des
farcers Franz Kaver Berger ist die Pfarre#
Affaltern im Ober-Donaukreise in Erledi-
gung gekommen.
Diese Pfarrei befindet sich in dem könig-
lichen Landgerichtsbezirke Wertingen, im Bis-
thume Augöburg, und im Wahldekanate We-
stendorf, hat eine Bevölberung von 225 See-
len, worunter lol männliche und rox weib-
liche Kommunikanten sind, hat den Weiler
Salmanshofen, samt zwei einzelnen Hôfen
zur Filial und keinen Kaplan nöthig.
Die Einkünfte bestehen an Widdumgute in
120 fl., an Zehente in 186 fl., an Kompetenz
in 43 fl., an Stolgebühren approrimativ in
l# fl. und an gestifteten Jahrtcgen in 60 fl.,
im Summa jährlich 45 fl.
Ulm den 24. August 1810.
Koͤnigliches General-Kommissariat
des Ober-Donaukreises.
In Abwesenheit des K. Gen. Kommissärs.
Raiser, Director.
agner.