Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1810. (5)

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„Pc) das Fürstenthum Salzburg und Berch- 
tesgaden, mit Ausnahme des an den 
Innkreis übergehenden Zillerthals; 
d) das bisherige Innviertel nebst dem ab- 
getrerenen Theile des Hausruck= Viertels, 
mit Ausnahme dessen, was dem Unter- 
Donaukreise zugewiesen ist. 
Der Siz des General-Kreiskommissa- 
riats ist in Salzburg, und des Appella- 
tionsgerichts in Burghausen. 
9. Innkreis. 
Der Innkreis begreift in sich: 
a) den bisherigen Innkreis, mit Ausnah- 
me der Landgerichte Reutte und Kitzbuͤ- 
hel, deren ersteres bem Illerkreise, lezke- 
res dem Salzachkreise zugetheilt wird; 
b) das Landgericht Wertenfels, vom Isar- 
kreise; 
e) das bisher Salzburgische Zillerthal; 
d) den bisherigen Eisackkreis, nach Abzug 
dessen, was an die Krone Italien und 
an die Illyrischen Provinzen abgetreten 
worden. 
Der Siz des General-Kreiskommissa- 
riats und des Appellationsgeriches ist in 
Innsbruck. 
Mit dieser neuen Territorial-Einthei- 
lung wollen Wir zugleich folgende Bestim- 
mungen verbinden: 
1. Dieselbe soll bis zum r. November 
l. J. durchschends in Vollzug gesezt 
810 
seyn, und daher unverzüglich allenthal- 
ben die nöthige Vorkehrung hiezu ge- 
troffen werden. 
a. Bis dahin sind die Geschäfte vor- 
schriftmäßig durch die dermaligen Ge- 
neral-Kreiskommissariare und besonderen 
Hof-Kommissionen fortzusezen. 
3. Ueber die Benennungen zu den Stel- 
len wird besondere allerhöchste Ene- 
schließung erfolgen, wobei Unser Au- 
genmerk seyn wird, das entbehrlich 
werdende Personale der eingehenden 
Kreise, dem künftig bestehenden zuzu- 
theilen. 
4. Die Instruktion der General-Kreis- 
Kommissariate ist auch in Zukunft als 
Vorschrift zu beobachten, in so ferne 
nicht durch besondere Weisungen hier- 
unter eine Abänderung angeordnet 
wird. 
Gegenwärtige Eneschließung lassen Wir 
durch das allgemeine Regierungsblatt zur, 
öffentlichen Kenntniß bringen. 
München den 23. September 1810. 
Max Joseph. 
Graf von Montgelas. 
#Af kbniglichen allerhdchsten Befehl 
der General-Sekretär 
G. Geiger. 
 
	        
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