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6. Pastoraltheologie.
Professor Sailer, nach seinen Vorle-
sinzen (zwelte Aufl.), Donnerstags, Frei-
t.33, und Sonnabends, von 16 — 11 Uhr.
7. Homiletik.
Professor Fingerlos, nach Schmid,
und
Deklamatien.
Derselbe nach Pureberl.
8. Liturgie.
Professor Winter, nach seiner Theorie
der öffemlichen Gottesverehrung, nach sei-
nem ersten deutschen kritischen Meßbuche, und
seinem ersten Bande kleiner liturgischer Schrif-
ten, Montags und Dienstags von 8—09 Uhr.
-. Einleitung in die heiligen Schriften.
Professor Mall, nach Jahn und Hug,
Montags, Dienstags und Mittwochs von
3—09 Uhr.
ro. Erklrung der Briefe des heil. Paulus an
die Korinther.
Professor Mall, Donnerstags, Freitags
und Sonnabends, von 8 — 9 Uhr.
11. Anwendung der Geschichte der Voͤlker der
alten Welt auf die Buͤcher des A. und N. T.
und auf die Entstehung und Verbreitung
des Christenthums.
Professor Zimmer, täglich von 9— 10
Uhr.
B. Rechtswissenschaft.
#. Juridische Encyklopädie und Institutionen
des positiven Rechts.
Professor Krüll, nach eigenem Plane,
täglich von 11 — 12 Uhr.
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Enepklopädie uud Methodologie.
Doctor Unterholzuer, nach seiner
allgemeinen Einleitung in die Rechrswissen-
schaft, in den ersten Wochen des Semesters,
täglich von 11 — 12 Uhr.
2. Institutionen.
Professor Kruͤll, s. Nr. 1.
Doctor Unterholzner, nach eigenem
zu dictirendem Plane; nach Beendigung der
Vorlesungen über Encyklopäne, täglich von
11 — 12 Uhr.
3. Code Napoleon.
Professor Gönner, in einer noch zu
bestimmenden Stunde.
4. Baierisches Staatörecht.
Professor v. Hellersberg, nach dem
Handbuche der baierischen Staatöverfassung,
täglich von 3— 4 Uhr.
5. Philosophie des peinlichen Rechts, als Ein-
leitung zu den Vorlesungen über baierisches
Kriminalrecht.
Doctor Henke, von 0 — 10 Uhr.
6. Kriminalrecht.
Doctor Mittermaier, nach Feuer-
bach's Lehrbuche des peinlichen Rechts, wö-
chentlich viermal.
7. Baierisches Kriminalrecht.
Doctor Henke, nach dem Entwurfe ei-
nes neuen allgemeinen Gesezbuches über Ver-
brechen und Vergehen für das Königreich
Baiern, wöchentlich fünfinal von 9— o Uhr.
8. Baierisches Privatrecht, in seinem ganzen
Umfange, mit steter Nücksicht auf die nenesten,
durch das Regierungöblatt bekannt ge-
machten Verordnungen.
Professor Krüll, täglich von 8—10 Uhr.