Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1810. (5)

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6. Pastoraltheologie. 
Professor Sailer, nach seinen Vorle- 
sinzen (zwelte Aufl.), Donnerstags, Frei- 
t.33, und Sonnabends, von 16 — 11 Uhr. 
7. Homiletik. 
Professor Fingerlos, nach Schmid, 
und 
Deklamatien. 
Derselbe nach Pureberl. 
8. Liturgie. 
Professor Winter, nach seiner Theorie 
der öffemlichen Gottesverehrung, nach sei- 
nem ersten deutschen kritischen Meßbuche, und 
seinem ersten Bande kleiner liturgischer Schrif- 
ten, Montags und Dienstags von 8—09 Uhr. 
-. Einleitung in die heiligen Schriften. 
Professor Mall, nach Jahn und Hug, 
Montags, Dienstags und Mittwochs von 
3—09 Uhr. 
ro. Erklrung der Briefe des heil. Paulus an 
die Korinther. 
Professor Mall, Donnerstags, Freitags 
und Sonnabends, von 8 — 9 Uhr. 
11. Anwendung der Geschichte der Voͤlker der 
alten Welt auf die Buͤcher des A. und N. T. 
und auf die Entstehung und Verbreitung 
des Christenthums. 
Professor Zimmer, täglich von 9— 10 
Uhr. 
B. Rechtswissenschaft. 
#. Juridische Encyklopädie und Institutionen 
des positiven Rechts. 
Professor Krüll, nach eigenem Plane, 
täglich von 11 — 12 Uhr. 
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Enepklopädie uud Methodologie. 
Doctor Unterholzuer, nach seiner 
allgemeinen Einleitung in die Rechrswissen- 
schaft, in den ersten Wochen des Semesters, 
täglich von 11 — 12 Uhr. 
2. Institutionen. 
Professor Kruͤll, s. Nr. 1. 
Doctor Unterholzner, nach eigenem 
zu dictirendem Plane; nach Beendigung der 
Vorlesungen über Encyklopäne, täglich von 
11 — 12 Uhr. 
3. Code Napoleon. 
Professor Gönner, in einer noch zu 
bestimmenden Stunde. 
4. Baierisches Staatörecht. 
Professor v. Hellersberg, nach dem 
Handbuche der baierischen Staatöverfassung, 
täglich von 3— 4 Uhr. 
5. Philosophie des peinlichen Rechts, als Ein- 
leitung zu den Vorlesungen über baierisches 
Kriminalrecht. 
Doctor Henke, von 0 — 10 Uhr. 
6. Kriminalrecht. 
Doctor Mittermaier, nach Feuer- 
bach's Lehrbuche des peinlichen Rechts, wö- 
chentlich viermal. 
7. Baierisches Kriminalrecht. 
Doctor Henke, nach dem Entwurfe ei- 
nes neuen allgemeinen Gesezbuches über Ver- 
brechen und Vergehen für das Königreich 
Baiern, wöchentlich fünfinal von 9— o Uhr. 
8. Baierisches Privatrecht, in seinem ganzen 
Umfange, mit steter Nücksicht auf die nenesten, 
durch das Regierungöblatt bekannt ge- 
machten Verordnungen. 
Professor Krüll, täglich von 8—10 Uhr.
	        
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