Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1810. (5)

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den Regeln eines guten und edeln Geschma- 
ckes zu bestimmen, und auch diejenigen Re- 
parationen zu leiten, welche auf die qusseren 
Formen der Häuser Einfluß haben. 
V. Gleichwie Wir der neuen Kommission 
zur hauptsächlichen Pfliche machen, zuvor- 
derst den Plan aller Anlagen im Ganzen zu 
redigiren, über die genaue Einhaltung der ge- 
nehmigten Plane stetshin zu wachen, und eine 
wohlbemessene erschöpfende Bauordnung un- 
verzüglich zu entwerfen; so wollen Wir da- 
gegen Unserer Polizei-Direktion die Aussicht 
über die Bau-Reparationen in der dermali- 
gen Altstadt, sofern es sich nicht von Haupt- 
Reparationen handelt, wodurch die dussere 
Gestalt der Gebdude verändert wird, die 
Sorge für die Abwendung von Feuergefähr= 
lichkeiren sowohl in den Häusern der gedach- 
ten Alt= als in jenen der künftigen neuen 
Vorstadt, und die Aufsicht auf das Bauma- 
terial im Allgemeinen belassen, ihr aber zu- 
gleich befehlen, der Bau-Kommission in den 
vorkommenden Fällen nicht nur auf schriflliche 
sondern auch, bei dringenden Gegenständen, 
auf mündliche Requisstion die zur Exekurion 
benöthigte Assistenz zu leisten. 
VI. In Bezug auf den innern Geschafes- 
gang der Kommission, bestimmen Wir 
a) wenn es sich um den Entwurf eines all- 
gemeinen Planes handelt, sollen, wenn 
nicht unanimia der sämtlichen fünf Mit- 
glieder und des Vorstandes vorhanden 
sind, die abweichenden Meinungen nebst 
der Enewiklung ihrer Gründe aufgeführt 
werden; 
—.—— 
b)) wo aber von der Befolgung, und Aus- 
führung bereits beschlossener Gegenstände 
die Rede ist, sollen zwar die Majora den 
Ausschlag geben, jedoch soll es dem Vor- 
stande unbenommen bleiben, auf den 
Fall, daß derselbe Anstand findet den 
Beschluß der Mehrheit gelten zu lassen, 
die Sache schriftlich, und mit Ausführung 
seiner Gründe, zur Enescheidung vorzulegen. 
VII. Die bieherige Unterordnung der 
Lokal-Bau= Kommisston unter die Polizei= 
Direktion und das General-Kreis-Kom- 
missariat heben Wir hiemit ausdrücklich auf, 
und wollen die neu konstituirte Behèrde un- 
mittelbar Unserm Ministerium dec Innern 
untergeben, wohin sich dieselbe mit ihren 
Berichten zu wenden, und woher sie Unsere 
Eneschliessungen zu erwarten hat. 
VIII. Unser General-Kommissariat des 
Isar-Kreises erhäált den speziellen Auffrag, 
nach diesen Unsern allerhöchsten Enrschlies- 
sungen, die bisherige Lokal Bau-Kommise 
sion aufzulösen, den Mitgliedern der neuen 
Kommission Unsere Intention bekannt zu ma- 
chen, dieselben in ihren Geschäftekreis bis 
zu Anfang des künftigen Monats Oktober 
unter Uebergabe sämtlicher Akten, und Plane 
einzuweisen, und wie alles dieses geschehen, 
allerunterthänigsten Anzeige:Bericht zu ers 
statten. München den 30. September 1809. 
Mar Joseph. 
Freiherr von Moncgelas. 
Auf königlichen allerbdchsten Befehl 
der General= Sekretáe 
F. Kobe#ll.
	        
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