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den Regeln eines guten und edeln Geschma-
ckes zu bestimmen, und auch diejenigen Re-
parationen zu leiten, welche auf die qusseren
Formen der Häuser Einfluß haben.
V. Gleichwie Wir der neuen Kommission
zur hauptsächlichen Pfliche machen, zuvor-
derst den Plan aller Anlagen im Ganzen zu
redigiren, über die genaue Einhaltung der ge-
nehmigten Plane stetshin zu wachen, und eine
wohlbemessene erschöpfende Bauordnung un-
verzüglich zu entwerfen; so wollen Wir da-
gegen Unserer Polizei-Direktion die Aussicht
über die Bau-Reparationen in der dermali-
gen Altstadt, sofern es sich nicht von Haupt-
Reparationen handelt, wodurch die dussere
Gestalt der Gebdude verändert wird, die
Sorge für die Abwendung von Feuergefähr=
lichkeiren sowohl in den Häusern der gedach-
ten Alt= als in jenen der künftigen neuen
Vorstadt, und die Aufsicht auf das Bauma-
terial im Allgemeinen belassen, ihr aber zu-
gleich befehlen, der Bau-Kommission in den
vorkommenden Fällen nicht nur auf schriflliche
sondern auch, bei dringenden Gegenständen,
auf mündliche Requisstion die zur Exekurion
benöthigte Assistenz zu leisten.
VI. In Bezug auf den innern Geschafes-
gang der Kommission, bestimmen Wir
a) wenn es sich um den Entwurf eines all-
gemeinen Planes handelt, sollen, wenn
nicht unanimia der sämtlichen fünf Mit-
glieder und des Vorstandes vorhanden
sind, die abweichenden Meinungen nebst
der Enewiklung ihrer Gründe aufgeführt
werden;
—.——
b)) wo aber von der Befolgung, und Aus-
führung bereits beschlossener Gegenstände
die Rede ist, sollen zwar die Majora den
Ausschlag geben, jedoch soll es dem Vor-
stande unbenommen bleiben, auf den
Fall, daß derselbe Anstand findet den
Beschluß der Mehrheit gelten zu lassen,
die Sache schriftlich, und mit Ausführung
seiner Gründe, zur Enescheidung vorzulegen.
VII. Die bieherige Unterordnung der
Lokal-Bau= Kommisston unter die Polizei=
Direktion und das General-Kreis-Kom-
missariat heben Wir hiemit ausdrücklich auf,
und wollen die neu konstituirte Behèrde un-
mittelbar Unserm Ministerium dec Innern
untergeben, wohin sich dieselbe mit ihren
Berichten zu wenden, und woher sie Unsere
Eneschliessungen zu erwarten hat.
VIII. Unser General-Kommissariat des
Isar-Kreises erhäált den speziellen Auffrag,
nach diesen Unsern allerhöchsten Enrschlies-
sungen, die bisherige Lokal Bau-Kommise
sion aufzulösen, den Mitgliedern der neuen
Kommission Unsere Intention bekannt zu ma-
chen, dieselben in ihren Geschäftekreis bis
zu Anfang des künftigen Monats Oktober
unter Uebergabe sämtlicher Akten, und Plane
einzuweisen, und wie alles dieses geschehen,
allerunterthänigsten Anzeige:Bericht zu ers
statten. München den 30. September 1809.
Mar Joseph.
Freiherr von Moncgelas.
Auf königlichen allerbdchsten Befehl
der General= Sekretáe
F. Kobe#ll.